GdP-News vom 05.12.2014
Erinnerung: Amtsangemessene Alimentation / Widerspruch für 2014 einlegen!
Das Grundgesetz sieht vor, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln ist. Hierzu gehört das Alimentationsprinzip, das den Dienstherrn verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihn nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2005 vom 17.12.2004 sind die bisherigen Sonderzuwendungen weggefallen. Mit den Kürzungen der letzten Jahre ergibt sich somit seit Jahren ein einschneidender Nettobesoldungs(alternativ Nettoversorgungs-)verlust.
Diese Absenkung der Besoldung/Versorgung könnte das durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Prinzip der amtsangemessenen Alimentation verletzen.
Musterschreiben zu Info 31 - Geltendmachung Alimentation 2014.doc