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Pressemitteilung vom 06.06.2017

GdP: Weiterhin keine Entwarnung durch Verfassungsschutzbericht

Hannover.

Trotz der stagnierenden Zahlen von Rechts- und Linksextremisten im niedersächsischen Verfassungsschutzbericht sieht die Gewerkschaft der Polizei insbesondere mit Blick auf die Aussagen zum Salafismus keinen Grund zur Entwarnung.

Der Verfassungsschutz des Landes hat 2016 für den Rechtsextremismus weiterhin 1.325 Personen und eine ebenfalls stagnierende Anzahl von Linksextremisten (625) festgestellt. Bei den Salafisten ist die Anzahl dagegen weiter gestiegen.

„Es besteht leider kein Anlass zur Beruhigung. Insbesondere die Attraktivität rechtsextremer Bewegungen für Jugendliche ist besorgniserregend. Es bleibt zu hoffen, dass mit einer gezielten politischen Bildungsarbeit durch die wieder eingeführte Landeszentrale für politische Bildung das Versäumnis der letzten Jahre wieder ausgeglichen werden kann“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Dietmar Schilff.
Auch die Reichsbürgerbewegung stellt für die Polizei ein Problem dar, da sich in der Vergangenheit bereits wiederholt Situationen ergeben haben, die mit einer konkreten Gefahr für die Polizeibeamten einhergegangen sind. „Dieser Bewegung muss mit klaren Grenzen Einhalt geboten werden, da die Missachtung des Staates sich auch in Gewalt gegen dessen Vertreter zeigt,“ so Schilff.

Gerade die Entwicklungen im Vorfeld des G20-Gipfels zeigen, dass das Phänomen des Linksextremismus wegen der Gewaltbereitschaft seiner Anhänger weiter ein Problem ist auch wenn deren Zahl nicht gestiegen ist. „Der brennende GdP-Einsatzwagen in Hamburg vor einigen Monaten hat gezeigt, welche Dimensionen autonome Gewalt annehmen kann,“ erinnert der GdP-Landesvorsitzende.

Die Aussagen des Verfassungsschutzberichtes zur Entwicklung im Bereich des Salafismus bestätigen die Forderungen der GdP, dem für den erforderlichen Fahndungsdruck notwendigen Einsatz an Personal- und Sachmitteln nachzukommen.
Schilff verdeutlicht, dass „die repressiven Instrumente in Deutschland grundsätzlich ausreichend sind. Es muss sehr genau überlegt werden, ob weitere gesetzliche Regelungen notwendig sind, um damit den islamistischen Terrorismus zu bekämpfen. Die GdP fordert vielmehr, dass Verfassungsschutz, Polizei und Justiz personell und materiell so ausgestattet werden, dass insbesondere die bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren in Strafprozesse münden.“

Daneben müssen die Instrumente der Deradikalisierung sowie Integrationsmaßnahmen intensiviert und alles dafür getan werden, damit sich keine grundsätzliche Haltung gegen Menschen aus Fluchtländern etabliert.

Trotz bereits erfolgter Verbesserung der Stellensituation des Verfassungsschutzes macht der Bericht auch deutlich, dass eine weitere personelle Stärkung von Verfassungsschutz und polizeilichem Staatsschutz zwingend erforderlich ist. Er zeigt auch, wie wichtig die Landesämter für den Verfassungsschutz sind. „Der Bund allein kann das nicht leisten,“ so Schilff. Der Landesvorsitzende weist noch einmal darauf hin, dass die andauernde Grundkritik einiger Politiker am Verfassungsschutz sowie am polizeilichem Staatsschutz der Arbeit der dort intensiv arbeitenden Mitarbeiter/-innen nicht gerecht wird. Die Zahlen zeigen deutlich die Belastung der dort Tätigen, deren Arbeit im vergangenen Jahr durch die extreme Personalbindung des PUA zusätzlich erschwert wurde.
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