Pressemitteilung um 19.12.2018
GdP zur Inbetriebnahme des Streckenradars „Section Control“: Sinnvolles und nachhaltiges Instrument zur Verkehrssicherheit

Die Abschnittskontrolle ermöglicht es, an schwer zugänglichen bzw. an unfallträchtigen und langen Strecken effektiv die Geschwindigkeit zu überwachen. Die GdP hatte bereits seit mehreren Jahren immer wieder, unter anderem in ihrem verkehrspolitischen Grundsatzprogramm, auf die Vorteile einer solchen Abschnittskontrolle hingewiesen und entsprechende rechtliche Grundlagen zur Einführung gefordert.
Niedersachsen nutzt nun als erstes Bundesland das Verfahren: „Was lange währt, wird endlich gut. Die datenschutzrechtlichen Bedenken sind ausgeräumt und technische Schwierigkeiten überwunden“, so Schilff weiter.
Der GdP-Landesvorsitzende sagte, er sei überzeugt, dass die Ergebnisse der „Section Control“ richtungsweisend auch für weitere Strecken, die als Unfallschwerpunkt gelten, und andere Bundesländer sein werden: „Die Abschnittskontrollen haben sich in mehreren europäischen Ländern, unter anderem in den Niederlanden und in Österreich, bestens bewährt und werden dort von der Bevölkerung akzeptiert. Nach unserer Auffassung kann es ein guter Schritt sein, um die Zahl Schwerstverletzter und Verkehrstoter weiter zu senken“.
Niedersachsen nutzt nun als erstes Bundesland das Verfahren: „Was lange währt, wird endlich gut. Die datenschutzrechtlichen Bedenken sind ausgeräumt und technische Schwierigkeiten überwunden“, so Schilff weiter.
Der GdP-Landesvorsitzende sagte, er sei überzeugt, dass die Ergebnisse der „Section Control“ richtungsweisend auch für weitere Strecken, die als Unfallschwerpunkt gelten, und andere Bundesländer sein werden: „Die Abschnittskontrollen haben sich in mehreren europäischen Ländern, unter anderem in den Niederlanden und in Österreich, bestens bewährt und werden dort von der Bevölkerung akzeptiert. Nach unserer Auffassung kann es ein guter Schritt sein, um die Zahl Schwerstverletzter und Verkehrstoter weiter zu senken“.