GdP-News vom 27.02.2020
Zusätzliches Personal kommt vor Ort nicht an / Strategische Organisationsanpassung so nicht umsetzbar
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich:
GdP: Ersatz und Verstärkung müssen Vorrang haben
Die Rückmeldungen aus vielen GdP-Jahreshaupt- und Personalversammlungen, aber auch deutliche Hinweise von Führungskräften zeigen, dass die bisherigen Verstärkungen (190 am 1. Oktober 2019 und 249 am 1. April 2020) nicht einmal ausreichen, um die Personalabgänge in diesen Jahren auszugleichen.
Die dienstliche Vorgabe, Maßnahmen der „Strategischen Organisationsanpassung“ schnellstmöglich umzusetzen, ist daher problematisch. Die zusätzlich eingestellten Kolleginnen und Kollegen müssen vorrangig zur Entlastung der Basisdienststellen eingesetzt werden. In den letzten Jahren wurde insbesondere in diesen Bereichen drastisch reduziert. Daneben hat die Polizei viele zusätzliche Aufgaben bzw. neue Schwerpunkte bekommen, die zu einer spürbaren Arbeitsverdichtung geführt haben.
Die GdP fordert daher, das zusätzliche Personal zunächst für den Ersatz von Personalabgängen und zur Verstärkung der Einsatz- und Streifendienste sowie der Ermittlungsbereiche einzusetzen. Die Ideen der Organisationsanpassung müssen aus diesen Gründen zeitlich deutlich nach hinten geschoben werden. Darüber hinaus fordert die GdP die Politik auf, mit den Zusatz-Einstellungen kontinuierlich fortzufahren. die laut Koalitionsvertrag angestrebten 3.000 zusätzlichen Einstellungsmöglichkeiten auch tatsächlich zu schaffen und mit der angekündigten Bedarfsanalyse endlich zu beginnen, um ggf. weitere Einstellungen vorzunehmen!