GdP-News vom 01.07.2020
Arbeitszeitregelungen auf dem Prüfstand
"Das Ganze ist eine Chance für die Polizei, sich zu einem modernen Arbeitgeber zu entwickeln, es ist aber auch die Pflicht der dienstlich Verantwortlichen, ihrer fürsorgerischen Führungsverantwortung nachzukommen", so Sascha Göritz vom geschäftsführenden Landesvorstand. "Hier bedarf es eines kulturellen Veränderungsprozesses, weg vom 'aber wir sind doch Polizei' und 'wir müssen doch'". Die EU-Richtlinien beschrieben ein Mindestmaß an Arbeits- und Gesundheitsschutz, so Göritz weiter. Mit der Ressource "Arbeitszeit" müsse man sensibel und lageangepasst haushalten, damit alle möglichst lange gesund und leistungsfähig blieben.
Als weitere Eckpunkte für den Prozess der Überprüfung formulierte Göritz:
- Kein Arbeitszeitmodell kann die knappen Personalressourcen bei der Polizei auffangen.
- Das zeitliche Arbeitsvolumen bei der Polizei ist endlich.
- Ein Mehr an Arbeitszeit kann neben einem vorhandenen persönlichen Dispositionsrecht nur über den § 60 III NBG (Mehrarbeit) möglich sein.
- Unter Einhaltung der Schutzvorgaben der EU-Richtlinie müssen in Niedersachsen Korridore definiert werden, in denen regionale wie dienstbezogene Regelungen möglich sind.
- Belastungen, insbesondere über den Bereich Mehrarbeit, sind deutlich zu reduzieren.
- Das Haushalten mit Arbeitszeit ist eine klassische Aufgabe des Führungsmanagements.
- Hierzu müssen alle Beteiligten in der Thematik Arbeitszeit fit gemacht werden.
"Rechtliche Regelungen aufzustellen sind das eine", so Göritz, "ein Bewusstsein bei Mitarbeitenden wie bei den Führungskräfte zu schaffen, das andere. Es ist ein Weg zu finden, die Leistungs- und Reaktionsfähigkeit unserer Polizei mindestens beizubehalten, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten und individuelle Gestaltungsräume der Beschäftigten zu ermöglichen."
Als weitere Eckpunkte für den Prozess der Überprüfung formulierte Göritz:
- Kein Arbeitszeitmodell kann die knappen Personalressourcen bei der Polizei auffangen.
- Das zeitliche Arbeitsvolumen bei der Polizei ist endlich.
- Ein Mehr an Arbeitszeit kann neben einem vorhandenen persönlichen Dispositionsrecht nur über den § 60 III NBG (Mehrarbeit) möglich sein.
- Unter Einhaltung der Schutzvorgaben der EU-Richtlinie müssen in Niedersachsen Korridore definiert werden, in denen regionale wie dienstbezogene Regelungen möglich sind.
- Belastungen, insbesondere über den Bereich Mehrarbeit, sind deutlich zu reduzieren.
- Das Haushalten mit Arbeitszeit ist eine klassische Aufgabe des Führungsmanagements.
- Hierzu müssen alle Beteiligten in der Thematik Arbeitszeit fit gemacht werden.
"Rechtliche Regelungen aufzustellen sind das eine", so Göritz, "ein Bewusstsein bei Mitarbeitenden wie bei den Führungskräfte zu schaffen, das andere. Es ist ein Weg zu finden, die Leistungs- und Reaktionsfähigkeit unserer Polizei mindestens beizubehalten, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beachten und individuelle Gestaltungsräume der Beschäftigten zu ermöglichen."