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Pressemitteilung vom 11.08.2020

GdP zur vorläufigen Suspendierung eines Polizeibeamten aus Hannover nach „Querdenken“-Rede

Foto: ASf
Foto: ASf
Hannover.

Aufgrund mehrerer Nachfragen äußert sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen zur vorläufigen Suspendierung eines Polizeibeamten aus Hannover nach dessen Auftritt bei der Querdenken-Demonstration am 9. August 2020 in Dortmund wie folgt:

„Die Polizeibehörde hat umgehend gehandelt und den in solchen Fällen üblichen Weg in Gang gesetzt“, sagte der Landesvorsitzende Dietmar Schilff. Während der vorläufigen Suspendierung werde zu untersuchen sein, inwiefern der Kollege gegen das Beamtenrecht verstoßen habe und welche Konsequenzen gegebenenfalls zu ziehen seien. Die Aussagen des Polizisten sind in einem Video im Internet abrufbar.

Schilff weist darauf hin, dass Beamtinnen und Beamten unter anderem der sogenannten Treue- und Wohlverhaltenspflicht unterliegen: „Demnach müssen sie sich auch außerhalb des Dienstes zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten; ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.“ Dies beinhalte auch, mit einer Positionierung in der Öffentlichkeit zurückhaltend zu sein.
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