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Pressemitteilung

GdP begrüßt Entscheidung zur Priorisierung der Polizei bei der Impf-Reihenfolge

Aktualisiert am 23.12.2020: Meldung nimmt Bezug auf Statement aus dem Innenministerium

Bild: Daniel Schludi / unsplash
Bild: Daniel Schludi / unsplash
Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen begrüßt die gestern getroffene Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums zur Priorisierung von Polizistinnen und Polizisten bei den COVID-19-Impfungen.

Die GdP hatte im Vorfeld der Innenministerkonferenz deutlich gemacht, dass der Einsatz der Polizei bei der Kontrolle und Durchsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen einen wesentlichen Anteil bei der Eindämmung der Pandemie ausmache. Und auch die Einsatzfähigkeit in allen anderen Bereichen der Inneren Sicherheit muss gewährleistet sein.

„Die Kolleginnen und Kollegen stehen beim Kampf gegen die Ausbreitung des Virus und bei der weiteren Gewährleistung der objektiven und subjektiven Sicherheit in vorderster Reihe. Insbesondere Menschen die die geltenden Schutzmaßnahmen ablehnen, stellen ein besonderes Risiko dar. Eine geringere Priorisierung der Polizeibeschäftigten im Einsatz hätte bedeutet, dass man einen höheren Krankenstand riskiert und damit auch, dass die Schutzverordnung weniger effektiv kontrolliert und durchgesetzt werden kann. Darum ist es zwingend notwendig, dass die Polizeikräfte in Niedersachsen und in allen anderen Bundesländern sowie bei der Bundespolizei so bald wie möglich eine Schutzimpfung erhalten können", stellt Dietmar Schilff, Landesvorsitzender der GdP Niedersachsen und stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender fest.

Polizeibeschäftigte waren in der ersten Empfehlung der Ständigen Impfkommission in die Kategorie der „gering erhöhten Priorität“ eingestuft worden. Die GdP hatte dies kritisiert. In der gestern veröffentlichten Impfverordnung legte das Gesundheitsministerium nun fest, dass Polizistinnen und Polizisten eine „hohe Priorität“ bei den Impfungen haben.

Aktueller Hinweis:
Heute (23.12.2020) erreichten uns mehrere Nachfragen zu obiger Meldung, die sich auf eine mögliche Differenzierung zwischen Polizeibeschäftigten in der Bereitschaftspolizei und dem Einsatz- und Streifendienst beziehen. Hierzu stellen wir fest, dass sich unsere Meldung auf das Statement des Niedersächsischen Innenministers und Sprecher der SPD-geführten Bundesländer, Boris Pistorius, zur Priorisierung der Polizei bei den Impfungen gegen SARS-CoV-2 (MI PI 186/2020) bezieht.

Die Meldung im Wortlaut:
„Ich freue mich, dass die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums auf den Beschluss der Innenministerkonferenz eingeht, der auf Antrag Niedersachsens getroffen wurde. Wir hatten gefordert, dass die Polizei in der Priorisierung für die anstehenden Impfungen weiter vorne aufgeführt werden muss. Mit der vorliegenden Verordnung wird diese Forderung nun deutlich zum Ausdruck gebracht, und damit gleichzeitig unterstrichen, dass unsere Polizei eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung der Kontaktbeschränkungen einnimmt. Insbesondere unsere Vollzugskräfte in den Bereitschaftspolizeien sowie im Einsatz- und Streifendienst tragen hier in besonderer Weise tagtäglich ein sehr hohes Infektionsrisiko. Das gilt für Schwerpunktkontrollen genauso wie bei Demonstrationslagen oder beispielsweise den anstehenden Silvesterfeierlichkeiten. Um die Dienstfähigkeit dauerhaft aufrecht zu halten, ist die vorrangige Berücksichtigung in der Verordnung sicherlich ein sehr wichtiger Schritt. Außerdem ist es ein Symbol für die Anerkennung des geleisteten wichtigen Dienstes.“ (Boris Pistorius)
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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