GdP Info
Impfpriorisierung: ESD ist in zweiter Gruppe eingeschlossen

Eine entsprechende Einordnung hat die GdP im Vorfeld des Beschlusses der Innenministerkonferenz im Dezember 2020 zur Impfverordnung angestrebt und war damit auch erfolgreich. Damit wird die Verordnung dem erhöhten Infektionsrisiko der Vollzugskräfte insbesondere in den Bereitschaftspolizeien sowie im Einsatz- und Streifendienst gerecht. Das Statement von Innenminister Pistorius dazu hatten wir in der GdP-Info vom 22.12.2020 bereits angeführt. Darüber hinaus muss geklärt werden, welche Arbeits- und Dienstbereiche ebenfalls mit Personen außerhalb der Polizei in unmittelbaren Kontakt kommen könnten, um diesen auch priorisierte Impfmöglichkeiten anbieten zu können.
Alle weiteren Polizeibeschäftigten werden in die dritte Prioritätsgruppe eingeordnet. Hier darf es nach Auffassung und nach schriftlicher Positionierung der GdP gegenüber dem Innenministerium keine weitere Differenzierung geben. Die Kolleginnen und Kollegen, die nicht direkt vor Ort eingesetzt sind, leisten ebenfalls einen unverzichtbaren und wichtigen Dienst und haben Kontakt zu operativen Kräften. Mit einer Impfung wird mit dazu beigetragen, den Infektionsschutz für alle Arbeitsbereiche in der Polizei zu gewährleisten.
Alle weiteren Polizeibeschäftigten werden in die dritte Prioritätsgruppe eingeordnet. Hier darf es nach Auffassung und nach schriftlicher Positionierung der GdP gegenüber dem Innenministerium keine weitere Differenzierung geben. Die Kolleginnen und Kollegen, die nicht direkt vor Ort eingesetzt sind, leisten ebenfalls einen unverzichtbaren und wichtigen Dienst und haben Kontakt zu operativen Kräften. Mit einer Impfung wird mit dazu beigetragen, den Infektionsschutz für alle Arbeitsbereiche in der Polizei zu gewährleisten.