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Möglichkeit des Vier-Augen-Prinzips bei Selbsttests am Arbeitsplatz

Die GdP begrüßt die Möglichkeit der Testungen unter Aufsicht am Arbeitsplatz

Bild: Waldemar Brandt/Unsplash
Bild: Waldemar Brandt/Unsplash
Hannover.

UPDATE v. 12.05.2021: Das LPP hat am 12.05.2021 mitgeteilt, dass die Testungen am Arbeitsplatz möglich sein sollen. Ein dementsprechender Erlass ist in Vorbereitung. Wir hoffen erneut, dass der durch die GdP und die Personalvertretungen erzielte Erfolg Bestand hat.

Eben erreichte uns die offizielle Mitteilung, dass ein Erlass in Vorbereitung ist, der die gem. § 5a der Coronaverordnung vom 08. Mai 2021 zulässigen Bescheinigungen von Selbsttests auch für die Beschäftigten der Polizei zulässt.

Vorangegangen war ein einstimmiger Beschluss des PHPR vom gestrigen Tage, nach Anregungen der Personalvertretungen und der GdP Niedersachsen.

"Die zur Verfügung stehenden Selbsttests sollten grundsätzlich weiterhin zu Hause durchgeführt werden. Soweit eine Bescheinigung gem. § 5a erforderlich ist, kann der Selbsttest dann aber auch nach dem 4-Augen Prinzip auf der Dienststelle durchgeführt werden.

Die Bescheinigung muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis enthalten."



Die Niedersächsische Corona-Verordnung wurde in den letzten Tagen geändert und wird weiter fortgeschrieben.

Die niedersächsische Staatskanzlei hat am 09. Mai 2021 die FAQ zu den Änderungen in der Corona-Verordnung veröffentlicht.

Es sind die beschlossenen Lockerungen in vielen Bereichen in Niedersachsen dargestellt worden, was vollständig Geimpfte und genesene Personen jetzt alles dürfen, in welchen Regionen Niedersachsens Menschen in den "Genuss" der jetzt neu beschlossenen Lockerungen kommen können, was sich in Kitas und Schulen und im Sportbereich ändert, wie es im Einzelhandel, Gastronomie und bei der Beherbergung, kulturellen Veranstaltungen und weiteren Freizeitaktivitäten aussieht und wie und wo man sich testen lassen kann.

Unter der Überschrift "Wo kann man sich testen lassen?" ist folgendes nachzulesen:

"Unter Aufsicht kann man sich

a) in einem zugelassenen Testzentrum testen lassen. Bitte darauf achten, dass dort kostenlose Bürgertests angeboten werden. Diese kostenlosen Bürgertests können bei Bedarf auch täglich in Anspruch genommen werden,

b) mancherorts werden Testungen aber auch direkt vor oder im Eingangsbereich eines Geschäftes, eines Gastronomiebetriebes oder einer Veranstaltung angeboten, und

c) auch unter Aufsicht am Arbeitsplatz durchgeführte und bescheinigte Negativtestungen können verwendet werden. Jede dieser Bescheinigungen kann innerhalb der 24 Stunden beliebig oft eingesetzt werden."

Die GdP ist der festen Überzeugung, dass diese Möglichkeit genutzt werden sollte, gerne genutzt werden wird und dies auch ohne großen Aufwand möglich ist. Von daher sieht die GdP darin einen guten unkomplizierten Ansatz, der Beschäftigten ein bisschen mehr Möglichkeiten zu geben, am öffentlichen Leben teilzunehmen und die Wirtschaft zu unterstützen. Dafür ist ein unkompliziertes Vorgehen notwendig.

Die GdP geht davon aus, dass die von der geänderten Corona-Verordnung ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit auch innerhalb der Polizei genutzt wird.

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