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Gesetzgebungsverfahren für bessere Bezahlung von Beamtinnen und Beamten – GdP: „Beginn eines langen Weges“

Symbolfoto: Andreas Hermsdorf, pixelio.de
Symbolfoto: Andreas Hermsdorf, pixelio.de

Die Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen (GdP) begrüßt die Entscheidung des Niedersächsischen Kabinetts, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, um unter anderem eine bessere Bezahlung von Beamtinnen und Beamten zu erreichen. Die geplanten Maßnahmen reichen allerdings angesichts der aktuellen Inflationsrate nicht aus, um die Geldentwertung auszugleichen. Unverständlich ist, dass Versorgungsempfängerinnen und -empfänger von der Anhebung der jährlichen Sonderzahlung erneut nicht profitieren.

Am Rande des Delegiertentages der GdP Niedersachsen erklärt der stellvertretende GdP-Vorsitzende und verhandlungsführende Tarifexperte Andreas Kauß am Mittwoch in Hannover: „Es ist die zwingend richtige Entscheidung, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Auch die Erhöhung der Familienzuschläge ist ein wichtiges Signal. Inakzeptabel ist aber, dass die Versorgungsempfängerinnen – und empfänger bei der jährlichen Sonderzahlung erneut den Kürzeren ziehen und leer ausgehen.“

Der Landesvorsitzende Kevin Komolka äußert Gesprächsbereitschaft: „Es ist gut, dass endlich Bewegung in das Thema ‚Amtsangemessene Alimentation‘ kommt, wenngleich der Weg zu einer wirklich fairen Bezahlung noch weit ist. Gerade mit Blick auf die hohe Inflation ist fraglich, wie viel die angekündigten Erhöhungen den Beamtinnen und Beamten real wirklich nutzen werden. Hierzu werden wir zukünftig weitere Gespräche führen.“

Die vorgestellten Gesetzentwürfe sehen unter anderem vor, die Jahressonderzahlungen je nach Besoldungsgruppe auf 500 Euro bis 1200 Euro zu erhöhen. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sind hiervon allerdings ausgenommen und erhalten weiterhin keine Sonderzahlung.
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