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Drei Fragen zur Arbeitszeit an das LPP

Stück für Stück schreitet der Prozess einer Novellierung der Arbeitszeitregelung voran. Was ist bereits geschafft, was wird aktuell getan und worauf können sich Beschäftigte und Führungskräfte einstellen? Um einen aktuellen Sachstandsbericht zu geben, haben wir im Personalreferat 25 des LPP/MI nachgefragt und Referatsleiter Matthias Johst hat geantwortet. Die Antworten kommentiert GdP-Arbeitszeitexperte Sascha Göritz.

1. In welcher Phase befindet sich aktuell die Novellierung des Arbeitszeitrechts für die Polizei Niedersachsen?
Johst:
Auf Grundlage einer Vereinbarung des Landespolizeipräsidiums mit dem Polizeihauptpersonalrat werden derzeit die eingegangenen rechtlichen Hinweise und Anmerkungen zur praktischen Umsetzbarkeit aus den bisherigen Beteiligungsverfahren der Polizeibehörden und Gremien, insbesondere der Personalvertretung, ausgewertet und in die Entwürfe des Erlasses und der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit eingearbeitet. Wir beabsichtigen, im Anschluss daran die überarbeiteten Entwürfe zeitnah in die abschließende Abstimmung zu geben.

2. Was sind bei der Finalisierung von Arbeitszeiterlass und Dienstvereinbarung die größten Herausforderungen?
Johst:
Eine wichtige Aufgabe ist, die richtige Balance zwischen den rechtlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzbarkeit zu finden. Dies hat auch das bisherige Beteiligungsverfahren deutlich gemacht. Das Arbeitszeitrecht unterliegt seit seiner letzten Novellierung einem stetigen Wandel. Viele arbeitszeitrechtliche Bestimmungen sollen angepasst werden - auch unter Berücksichtigung der weiterentwickelten Rechtsprechung - und der Blick auf das Thema Arbeitszeit hat sich auch insgesamt deutlich gewandelt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und vor allem auch der Gesundheitsschutz haben in der Organisation und insbesondere für die Einzelne oder den Einzelnen eine andere, viel größere Bedeutung erlangt. Gleichzeitig ist die Arbeitszeit auch ein sehr emotionales Thema. Eine große Herausforderung ist es, die Arbeitszeit möglichst für alle Arbeitsbereiche und Beschäftigtengruppen der Polizei Niedersachsen gleichermaßen zu novellieren. Dies ist rechtlich und gleichzeitig auch zur Zufriedenheit aller eine sehr komplexe Herausforderung.

3. Die Erwartungshaltung inhaltlich wie zeitlich ist bei allen Beschäftigten - auch durch entsprechende Ankündigungen - groß. Was können Sie den Kolleginnen und Kollegen in der Zeit des Wartens mit auf den Weg geben?
Johst:
Für uns war und ist es wichtig, den Veränderungsprozess, der mit den neuen Arbeitszeitregelungen verbunden ist, frühzeitig anzustoßen. Aus diesem Grund entschieden wir uns für eine begleitende Kommunikation der wesentlichsten geplanten rechtlichen und auch organisationskulturellen Veränderungen. Natürlich weckt die bisherige Kommunikation Erwartungshaltungen, welche für die Zeit bis zur Einführung des neuen Regelwerkes genutzt werden sollen, erste Denkprozesse anzustoßen. Solch ein Wandel benötigt Zeit und er soll und kann nicht erst beginnen, wenn der Erlass und die Dienstvereinbarung zu den neuen Arbeitszeitregelungen bereits abgeschlossen sind. Wir ändern ja nicht nur eine Überschrift. Daher hoffen wir, dass alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen diesen Prozess konstruktiv und vertrauensvoll begleiten.

Wir würden uns freuen und empfinden es auch als zielführend, wenn sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber besonders auch die Führungskräfte, bereits jetzt mit der Thematik auseinandersetzen. Damit meinen wir gar nicht die rechtlichen Detailregelungen oder die vorzeitige Anpassung von aktuellen Verfügungslagen. Es geht vielmehr darum, sich mit den neuen Leitgedanken, der Abkehr von vielen bislang als "normal" empfundenen Kontrollmechanismen hin zu mehr Vertrauen und den damit einhergehenden geänderten Anforderungen für Führungskräfte zu beschäftigen. Dabei stellen sich viele Fragen: Wie werden die Leitlinien im eigenen Führungskreis überhaupt wahrgenommen und welche Prozesse werden davon betroffen sein? Wie soll dieses intern gestaltet werden? Wo sind wir schon gut aufgestellt und wo gibt es vielleicht noch Entwicklungsbedarf?
Das sind alles Punkte, die wir - auch in Videos des Landespolizeipräsidenten Axel Brockmann und des Landespolizeidirektors Ralf Leopold - im Netzwerk null 1|5 zur Vorstellung der wesentlichsten Veränderungen ansprechen wollen.

Hinsichtlich der finalen Regelungen ist derzeit das oberste Gebot, präzise und sorgfältig zu arbeiten. Diverse rechtliche Hinweise und Rahmenbedingungen sowie Fragestellungen der praktischen Umsetzbarkeit bedürfen einer intensiven Prüfung und umfangreicher Beteiligungsprozesse. Unser Ziel ist klar, wir wollen am Ende im Interesse unser Mitarbeitenden ein rechtssicheres, tragfähiges und praktisch umsetzbares Regelwerk zur Anpassung des Arbeitszeitrechts in der Polizei Niedersachsen einführen
Fragesteller: Redaktion GdP
Antwortgeber: Matthias Johst (Leiter des Personalreferats 25 im LPP/MI)

Kommentar

von Sascha Göritz: Unter Druck entstehen Diamanten - die Schöpfung der neuen Arbeitszeitregelungen bei der Polizei befinden sich nun augenscheinlich in der nächsten Phase. Jetzt sind die Juweliermeister gefragt, in diesem Fall also die Juristen, die in Paragrafen und Absätzen alles so formulieren, dass das neue Regelwerk für uns alle Handlungs- und Rechtssicherheit bringt. Hier sind Eile und Hast die falschen Wegbegleiter. Präzision und Sorgfalt müssen aber auch dazu führen, dass der Prozess unter Nennung eines belastbaren Einführungszeitpunkts mit dem Ergebnis endet, das eine Punktlandung in einem zeitgerechten Arbeitszeitrecht für alle in der Polizei - ob Tarif, Verwaltung oder Vollzug - bedeutet.
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