Zum Inhalt wechseln

GdP zum geplanten Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation: Vorschlag der FDP ist vorzuziehen

Symbolbild: Avij, wiktionary.org
Symbolbild: Avij, wiktionary.org

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen bekräftigt ihre Kritik am geplanten Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation und weist darauf hin, dass der Entwurf der Landesregierung in Teilen möglicherweise verfassungswidrig ist. Den Vorschlag der FDP bewertet sie als fairer und besser zu kalkulieren.

Die Problematik um die Höhe der Besoldung von Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ist seit Jahren bekannt, weshalb die GdP es grundsätzlich begrüßt, dass sich die Politik dem Thema endlich annimmt. Der Entwurf der Landesregierung verstößt allerdings nach juristischer Einschätzung gegen Grundlagen des Alimentationsprinzips, worauf die DGB-Gewerkschaften bereits im Vorfeld hingewiesen hatten.

Der alternative Vorschlag, den die FDP per Entschließungsantrag eingebracht hat, findet bei der GdP mehr Zustimmung. Andrea Timmermann, stellvertretende Landesvorsitzende: „Es ist wichtig, dass bei der Besoldung von Beamtinnen und Beamten der verfassungsgemäße Abstand zur Grundsicherung endlich gewahrt wird. Während der Entwurf der Landesregierung dabei aber neue Probleme schafft, ist der Vorschlag der FDP übersichtlicher, bedarf in seiner Umsetzung weniger Bürokratie und ist vor allem gerechter. Die vorgeschlagenen linearen Besoldungserhöhungen sowie die Einmalzahlung ist für das Land besser zu kalkulieren und es profitieren alle Beamtinnen und Beamten im gleichen Ausmaß. Auch werden dabei die Pensionärinnen und Pensionäre einbezogen, für die das Alimentationsprinzip schließlich ebenso gilt und die einen Inflationsausgleich besonders verdient haben, nachdem sie nicht in den Genuss der sogenannten Coronaprämie gekommen sind.“

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren mit der Rechtmäßigkeit der Höhe der Besoldung von niedersächsischen Beamtinnen und Beamten. Als problematisch gilt bislang, dass das sogenannte „Mindestabstandsgebot“ in diversen Einkommensgruppen nicht eingehalten wird, nach dem die Besoldung um mindestens 15 Prozent über der Höhe der Grundsicherung für Arbeitslose liegen muss.
This link is for the Robots and should not be seen.