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Nach Schussabgabe in Vinnhorst – GdP ruft zu Besonnenheit auf

Bild: Uwe Schlick/pixelio
Bild: Uwe Schlick/pixelio

Am vergangenen Mittwoch, den 17. Mai, kam es in Hannover-Vinnhorst zu einem Polizeieinsatz an einer Unterkunft für Geflüchtete, bei dem ein Mann aufgrund einer Schussabgabe durch einen Polizisten verletzt wurde. In der Folge wurde in den Medien die Frage aufgeworfen, ob der Kollege rechtmäßig gehandelt habe und ob es mildere Alternativen gegeben hätte. Die GdP ruft dazu auf, von Spekulationen abzusehen und die Ergebnisse der Ermittlungen abzuwarten.


Lars Barlsen, Vorsitzender der GdP-Bezirksgruppe Hannover, erklärt: „Der Einsatz der Schusswaffe im Einsatz ist eine absolute Ausnahmesituation. Er ist streng geregelt und wird regelmäßig trainiert. Als letztes Mittel wird die Schussabgabe auf einen Menschen von niemandem leichtfertig gewählt. Umso kritischer betrachten wir Spekulationen oder gar Vorverurteilungen, die öffentlich geäußert werden, während der konkrete Sachverhalt noch nicht aufgearbeitet ist.“ Die GdP weist in diesem Zusammenhang auch auf die ohnehin schon große Belastung hin, über die viele Kolleginnen und Kollegen nach einer Schussabgabe auf einen Menschen berichten.

Die GdP zeigt sich erleichtert, dass sich der Zustand des angeschossenen Manns aus Vinnhorst verbessert hat und wünscht ihm vollständige Genesung. Für den betroffenen Kollegen hoffen wir, dass er das Erlebte gut verarbeitet und alle Unterstützung erhält, die er braucht. Wir appellieren weiterhin an alle Medien, die Politik und die gesamte Gesellschaft, die weiteren Ermittlungen abzuwarten. In diesem Zusammenhang weisen wir auch noch einmal darauf hin, dass das Einsetzen des Ermittlungsverfahrens der absolute Standard ist, der in solchen Fällen automatisch in Gang gesetzt wird und keine Rückschlüsse auf ein mögliches polizeiliches Fehlverhalten zulässt.
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