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Pressemeldung der GdP Niedersachsen zu den sog. „Bauernprotesten“

Hannover.

Die GdP Niedersachsen steht uneingeschränkt hinter der freiheitlich demokratischen Grundordnung und somit auch hinter dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.

Kevin Komolka, Landesvorsitzender der GdP, betont: “Wir alle müssen uns jedoch an die Regeln halten, die wir uns als Gesellschaft gegeben haben - auch die Menschen der landwirtschaftlichen Betriebe und deren Unterstützende. Hier kann es keine Sonderstellung mit Blick auf eben diese Verfassungsrechte geben. “
Geltende Rechtsvorschriften gelte es einzuhalten, so Komolka weiter, auch bei Protestformen mit landwirtschaftlichen Maschinen. Hier dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass sich das „Recht des Stärkeren“ durchsetze, nur weil die Fahrzeuge größer seien. Bilder aus der Vergangenheit, die zeigten, wie Traktoren über Felder an Polizeiabsperrungen vorbeifahren, suggerierten jedoch genau dieses.

Unser starkes Versammlungsrecht gibt für unser Verfassungsrecht der Meinungsäußerung bewährte Regelungen und Rahmenbedingungen für Demonstrationen. Ein jeder bekommt unter Abwägung der unterschiedlichen Rechtsansprüche (freie Meinungsäußerung, allgemeine Handlungsfreiheit des anderen, Leichtigkeit des Verkehrs u.v.m.) die Chance, seinen Beitrag zu politischen Debatten in unserem Land mit Versammlungen und Demonstrationen beizutragen. Dabei hat er den berechtigten Anspruch, dass die Polizei alles tut, dass er dieses Recht wahrnehmen kann. Für widerrechtliches Verhalten gilt das nicht!

„Wir rufen alle Protestierenden dazu auf, die Weisungen von Polizei und Ordnungsbehörden zu beachten und bei allem legitimen Protest insbesondere Rettungswege freizuhalten“, appelliert Komolka abschließend.
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