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Fachausschuss Kriminalpolizei

GdP im Innenausschuss angehört - FDP fordert umfangreiche Statistik über Funkzellenabfragen

Hannover.

„Durch unsinniges Noch-mal-und-noch-mal-Prüfen werden Kapazitäten der Polizei gebunden“, kritisiert Andreas Nünemann von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Vorstoß der FDP, die Polizei zu verpflichten, umfangreiche Statistiken über nicht-individualisierte Funkzellenabfragen zu erheben.

Nünemann hob in der Anhörung im Innenausschuss am 13.10.2016 den Erfolg bei der Aufklärung von Straftaten durch Funkzellenabfragen hervor und betonte gleichzeitig, dass mit diesem Instrument sensibel umgegangen wird. „Durch den gesetzlich normierten Richtervorbehalt gibt es ohnehin eine rechtliche Kontrolle im Vorfeld“, stellte Nünemann klar. Den Schwerpunkt seiner Ausführungen legte der Vorsitzende des Fachausschusses Kriminalpolizei der GdP Niedersachsen auf den enormen Arbeitsaufwand, der auf die Polizei zukommen würde, wenn die geforderten Statistiken regelmäßig vorgelegt werden müssten. „Statistische Erhebungen bringen nicht mehr Schutz für den Bürger, sondern binden lediglich Personal, das die Polizei dringend an anderer Stelle benötigt“ fasste Nünemann abschließend zusammen.
Die Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag hat in ihrem Entschließungsantrag gefordert, den Einsatz von Funkzellenabfragen besser durch das Parlament überblicken, kontrollieren und bewerten können zu müssen und daher eine statistische Erfassung einzuführen. Diese soll neben der Anzahl der Abfragen unter anderem eine Aufschlüsselung nach Polizeibehörden, die zugrundeliegenden Straftaten, die Anzahl der betroffenen Anschlüsse und die Dauer der Speicherung der jeweiligen Daten enthalten.
Hintergrund:



  • Nds. Landtag, Parlamentsdokumentation NILAS-Vorgang >>>
  • Entschließungsantrag der FDP 31.05.2016 "Statistische Erhebungen von nicht-individualisierten Funkzellenabfragen", Drucksache PDF (ext. Link) 17/5822 >>>
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