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Pressemitteilung vom 24.10.2017

Urteil gegen „Reichsbürgerinnen“: GdP hat härtere Strafe erwartet

RTL fragte beim Landesvorsitzenden Dietmar Schilff nach, wie die GdP das Urteil gegen die Reichsbügerinnen einschätzt. Foto: AH
RTL fragte beim Landesvorsitzenden Dietmar Schilff nach, wie die GdP das Urteil gegen die Reichsbügerinnen einschätzt. Foto: AH
Hannover.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Niedersachsen hält das Urteil des Amtsgerichts Herzberg am Harz gegen zwei sogenannte Reichsbürgerinnen für zu milde. Das Gericht hatte eine 30-Jährige zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und ihre 68-jährige Mutter freigesprochen. „Wir hatten erwartet, dass die Strafe härter ausfällt und somit ein deutlicheres Zeichen gegen Gewalt gegen Polizisten gesetzt wird“, sagte der Landesvorsitzende Dietmar Schilff nach der Urteilsverkündung am Dienstag.

Schilff betonte, dass die Verletzungen, die der Polizist bei dem Einsatz im Haus der beiden Frauen im Juni 2015 erlitten hatte, durchaus als schwere Gesundheitsschädigung hätten bewertet werden können. Dann hätte die 30-jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verurteilt werden können. „Der Staat hätte hier deutlich machen können, dass er sich die Ablehnung der sogenannten Reichsbürger nicht gefallen lässt. So aber wurden die gefährliche Körperverletzung und der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit einer relativ milden Bewährungsstrafe belegt“, so Schilff weiter.
Der GdP-Landesvorsitzende wies erneut auf die Gefährlichkeit der „Reichsbürger“ hin, denen jeglicher Respekt vor Polizistinnen und Polizisten fehle. Der Mord an einem Polizisten in Bayern, für den ein „Reichsbürger“ am Montag zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt worden war, zeige, dass diese Leute die Spirale der Gewalt in erschreckendem Maße weiterdrehten. „Straftaten von Reichsbürgern müssen weiterhin mit aller Konsequenz verfolgt werden und die Täter hart bestraft werden“, forderte Schilff. „Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen mit allen Mitteln geschützt werden.“ Dazu gehöre auch, den „Reichsbürgern“ weiterhin konsequent die waffenrechtliche Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit zu entziehen.
Nach Angaben des Innenministeriums werden in Niedersachsen knapp 500 Menschen den „Reichsbürgern“ zugerechnet. Bundesweit geht der Verfassungsschutz von etwa 10.000 Angehörigen dieser Gruppierung aus.
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