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Forum Wach- und Wechseldienst

Staatsanwälte raten, grundsätzlich Strafanzeige zu erstatten!

Foto: Uschi Barrenberg/GdP
Foto: Uschi Barrenberg/GdP
Düsseldorf.

Wer Polizisten oder Rettungssanitäter angreift, muss seit dem vergangenen Jahr mit härteren Strafen rechnen, weil durch den neuen § 114 Strafgesetzbuch (StGB) gewalttätige Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten auch dann mit einer Mindeststrafe geahndet werden, wenn sich die angegriffenen Beamten zum Zeitpunkt des Übergriffs noch nicht in einer unmittelbaren Vollstreckungshandlung befunden haben. Über die Frage, wie der neue Straftatbestand inzwischen in die Rechtsprechung Eingang gefunden hat, haben Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Wissenschaft zusammen mit Führungskräften der Polizei und mit Beamten des Wach- und Wechseldienstes am 4. Juli auf einem GdP-Forum in Düsseldorf diskutiert. Mit interessanten Erkenntnissen.

Eines der wichtigsten Ergebnisse des Forums lautet: Polizisten, die im Dienst angegriffen werden, müssen in jedem Fall Anzeige erstatten. Das wissen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen natürlich, aber oft fehlt bei der Anzeige des Vorgangs gegenüber der eigenen Behörde das entscheidende Kreuzchen bei der Erklärung „Ich erstatte Strafantrag“. Oft geschieht das aus reiner Vergesslichkeit. Vielen ist aber auch die Erstattung einer Anzeige zu lästig, weil sie davon ausgehen, dass das Verfahren nicht zu einer Bestrafung des Täters führen wird. Doch das hat sich inzwischen geändert. „Ich stelle grundsätzlich kein Verfahren ein, wenn Polizisten oder Rettungssanitäter angegriffen worden sind“, sagte auf dem GdP-Forum die Düsseldorfer Staatsanwältin Britta Zur. Nur bei schweren psychischen Störungen des Täters macht die Düsseldorfer Staatsanwältin schon mal eine Ausnahme. Zur leitet seit September vergangenen Jahres bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein eigenes Sonderdezernat für Angriffe auf Personen mit öffentlichen Aufgaben. Vergleichbare Sonderdezernate gibt es inzwischen auch in Köln und Aachen. In den ersten fünf Monaten hat Zur zusammen mit ihren inzwischen drei Kollegen bereits 518 Strafverfahren wegen Angriffen auf Amtsträger eingeleitet. Das Strafmaß hängt von der Schwere der Tat ab. Bei drastischen sexuellen oder rassistischen Beleidigungen ist ein komplettes Monatsgehalt fällig.

Unterstützung erhält Britta Zur bei ihrer harten Linie nicht nur von Justizminister Peter Biesenbach (CDU), der vor kurzem über die Medien angekündigt hat, dass auch in anderen Gerichtsbezirken eigene Sonderstaatsanwälte eingesetzt werden sollen, sondern auch von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Falk Schnabel. Schnabel wies auf dem GdP-Forum darauf hin, dass mit dem neuen Paragraphen 114 StGB die ganze Auseinandersetzung vor Gericht, ob sich der angegriffene Beamte bereits in der Vollstreckungshandlung befunden hat oder nicht, hinfällig geworden ist. „Das ist eine Reform, die auch von der Justiz sehr gegrüßt worden ist“, sagte er. Zudem machten beide Juristen darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, dass nicht nur der angegriffene Beamte Strafanzeige erstattet, sondern auch seine Behörde. „Wenn die Anzeige von einer Behörde gestellt worden ist, kann das Gericht das Verfahren nicht einstellen, ohne vorher der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben“, erläuterte Staatsanwältin Zur auf dem GdP-Forum.


In vielen Behörden wird das inzwischen auch so praktiziert. Der Leiter der Direktion Gefahrenabwehr/Einsatz im Polizeipräsidium Düsseldorf, Dietmar Henning, sagte dazu, dass seine Behörde das in 99 Prozent aller Fälle so mache. Henning bestätigte zudem, dass er inzwischen auch bei den Gerichten ein deutlich genaueres Hinsehen bei Angriffen auf Polizisten erkennen kann.


Eine breite Diskussion nahm auf dem Forum auch die Frage ein, was die Polizei selber tun kann, um die Übergriffe auf die Polizisten möglichst schon im Vorfeld zu verhindern. Der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Heiko Müller und seine Vorstandskollegin Meike to Baben hatten deshalb auf dem Forum ausdrücklich noch einmal an die langjährige Forderung der GdP erinnert, den Wach- und Wechseldienst mit Bodycams und Tasern auszurüsten. Während die Ausstattung mit einer Bodycam inzwischen offenbar unmittelbar bevorsteht, hakt es beim Taser noch gewaltig. Nur wenige Tage vor dem Forum hatte die Rheinische Post darüber berichtet, dass Innenminister Herbert Reul (CDU) dessen Einführung wegen fehlender Finanzmittel auf unabsehbarer Zeit verschieben wolle. Die GdP hatte das sofort scharf kritisiert. „Bereits die Androhung des Tasers wirkt abschreckend. Deshalb haben wir kein Verständnis dafür, dass der Innenminister den Taser auf unbestimmte Zeit verschieben will“, sagte Heiko Müller. Meike to Baben, die im Vorstand für den Wach- und Wechseldienst zuständig ist, erinnerte zudem daran, dass viele Einsätze ohne den Taser nur durch massive körperliche Gewalt gelöst werden können, zum Beispiel, wenn die Kolleginnen und Kollegen einen prügelnden Ehemann gegen seinen Willen aus der eigenen Wohnung holen müssen. „Der Einsatz körperlicher Gewalt ließe sich durch den Taser deutlich verringern. Deshalb ist dessen Einführung mehr als überfällig“, sagte sie. Eine Forderung, für die die GdP auf dem Forum eine breite Unterstützung fand.
Innenminister Reul hat beim Taser inzwischen eine vorsichtige Kurskorrektur vorgenommen. Unmittelbar nach dem GdP-Forum erklärte ein Sprecher des Innenministeriums laut Westdeutscher Zeitung: „Der Taser sei keinesfalls von Tisch. Innenminister Reul habe stets betont, an der Einführung grundsätzlich festzuhalten.“
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