Altersteilzeit für Polizeibeamtinnen und –beamte
Rahmenbedingungen ab dem 1. August 2004
Die Altersteilzeit für den Polizeibereich wird ab 1. August 2004 unter modifizierten Rahmenbedingungen fortgeführt. Landesweit können danach maximal 150 Altersteilzeitverhältnisse genehmigt werden. Insbesondere unter Beachtung der vorhandenen Altersstruktur der antragsberechtigten Jahrgänge ergeben sich für die einzelnen Polizeibehörden und –einrich-tungen künftig folgende Genehmigungsmöglichkeiten:
· Polizeipräsidium Koblenz 38
· Polizeipräsidium Mainz 20
· Polizeipräsidium Rheinpfalz 20
· Polizeipräsidium Trier 23
· Polizeipräsidium Westpfalz 25
· Zentralstelle für Polizeitechnik 1
· Bereitschaftspolizei 13
· Landeskriminalamt 4
· LPS/FHÖV 1
· Wasserschutzpolizei 5
Nochmals zur Verdeutlichung: Das sind also keine Neufälle von Altersteilzeit, sondern das Gesamtkontingent, das zu einem hohen Teil aktuell ausgeschöpft ist.
Im Übrigen wird die Dauer der jeweiligen Altersteilzeit auf höchstens 4 Jahre begrenzt, so dass sich die Freistellungsphase vor dem Termin der Ruhestandsversetzung auf längstens zwei Jahre erstrecken kann.
· Polizeipräsidium Koblenz 38
· Polizeipräsidium Mainz 20
· Polizeipräsidium Rheinpfalz 20
· Polizeipräsidium Trier 23
· Polizeipräsidium Westpfalz 25
· Zentralstelle für Polizeitechnik 1
· Bereitschaftspolizei 13
· Landeskriminalamt 4
· LPS/FHÖV 1
· Wasserschutzpolizei 5
Nochmals zur Verdeutlichung: Das sind also keine Neufälle von Altersteilzeit, sondern das Gesamtkontingent, das zu einem hohen Teil aktuell ausgeschöpft ist.
Im Übrigen wird die Dauer der jeweiligen Altersteilzeit auf höchstens 4 Jahre begrenzt, so dass sich die Freistellungsphase vor dem Termin der Ruhestandsversetzung auf längstens zwei Jahre erstrecken kann.