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Der Fachausschuss Beamten-und Besoldungsrecht informiert

besondere Befähigungen bekannt machen

Liebe Kolleg:innen,

auf dem nun schon etwas länger zurückliegenden vorletzten Landesdelegiertentag der GdP hat sich die JUNGE GRUPPE (GdP) mit einem Antrag für die Anerkennung von externen (Studien-) Abschlüssen und deren Integration in das berufliche Leben stark gemacht.

Wie wichtig dies ist, zeigen die steigenden Zahlen an Kolleg:innen, die in ihrer wertvollen Freizeit noch studieren oder anderweitig den Erwerb von Abschlüssen, z.B. an Volkshochschulen, anstreben. Dies beschränkt sich nicht nur auf Polizeibeamt:innen sondern gilt auch für Kolleg:innen aus dem Tarifbereich und Verwaltungsbeamt:innen.

Damit eben jene Abschlüsse dienstlich nutzbar gemacht werden können, muss der Dienstherr von ihnen wissen. Um dieses Wissensdefizit auf Seiten des Dienstherrn zu verringern kann IPEMA genutzt werden, denn darüber können belegte Fähigkeiten und Abschlüsse erfasst und so dem Dienstherrn zur Recherche zugänglich gemacht werden. Die Nachweise über das Erreichen des Abschlusses bzw. die Inhalte der externen Fortbildung können bei der jeweiligen Personalverwaltung mit der Bitte um Übernahme in IPEMA bzw. die Personalakte eingereicht werden. Die frisch in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift (6.7.22) sieht Nachweise über Vor-,
Aus-, Fort-und Weiterbildung unter Punkt 1.2.2 als Bestandteile der Personalakte an.


Die Möglichkeiten, die sich durch den Erwerb und die anschließende Angabe gegenüber dem Dienstherrn von externen Abschlüssen ergeben, liegen auf der Hand:


    • Einbringung der privat angeeigneten „Talente“ und des Wissens in den beruflichen Alltag,
    • Nachgehen von privaten Interessen im dienstlichen Alltag, z.B. Projektmanagement,
    • Wege zu einer anderen, möglicherweise der Wunschverwendung, z.B. „Operative Fallanalyse“, Wirtschafts- und Finanzkriminalität, Cybercrime.

Auch für den Dienstherrn ergeben sich durch das Kennen dieser Abschlüsse neue Möglichkeiten:

    • Rekrutierung von geeigneten Personen für bestimmte Aufgaben aus dem eigenen Personalstamm, ohne dafür externes Personal einzukaufen,
    • Förderung des eigenen Personals,
    • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch individuelles Würdigen von Leistung der Kolleg:innen.

Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass durch die Einbringung eines Fort- und Weiterbildungsabschlusses in die Personalakte grundsätzlich kein Anspruch auf eine höhere Eingruppierung, einen Laufbahnwechsel o.ä. besteht.

Die Bewertung von Marco Christen, dem Vorsitzenden des Fachausschusses hierzu:

„Es gibt mittlerweile so viele Fähigkeiten bei unseren Kolleg:innen, diese sollten wir unbedingt kennen und dann auch nutzen!"

Der Fachausschuss Beamten-und Besoldungsrecht