Zum Inhalt wechseln

Zufallsprinzip war gestern! Konzept zur Fahrzeugverteilung stößt in der GdP auf breite Zustimmung

Mainz.

Seit längerem wurde im MdI an einer Neuregelung zur Fahrzeugverteilung für die einzelnen Dienststellen gearbeitet. In enger Abstimmung mit den Behörden und dem Hauptpersonalrat wurden eine neue Polizeidienstvorschrift und zwei dazugehörige Leitfäden geschaffen. Allen Verantwortlichen ist bewusst, dass die Fahrzeugverteilung ein sehr sensibles Thema ist und von individuellen Bedürfnissen und oft auch Geschmäckern geprägt ist; handelt es sich doch um den ARBEITSPLATZ für viele Kolleg:inenn im Land.

Von Anfang an ging es um einen ganzheitlichen Ansatz, der nicht nur die Frage nach der Beschaffung und der Verteilung der Fahrzeuge betrifft, sondern auch deren Praktikabilität und Nutzen für die Anwender:innen.

So wurden die einzelnen Fahrzeugtypen nach ihrem Einsatzzweck festgeschrieben, außerdem wurden die Beschaffungsverfahren vereinheitlicht und definiert. Der GdP war von Anfang an wichtig, dass die Anwenderbeteiligung im Vordergrund stand und steht. Das ist allen Beteiligen mit den beschriebenen Verfahren umfassend gelungen.

Es wurden Verantwortlichkeiten festgelegt, welche Polizeibehörde in Zukunft unter Beteiligung aller anderen Behörden und dem Hauptpersonalrat für die Bedarfsbeschreibung der einzelnen Fahrzeuge zuständig ist. So zeichnet sich das PP Rheinpfalz aktuell und zukünftig beispielsweise für die FustW BAB (Funkstreifenwagen der Autobahnpolizeistationen) zuständig. Das PP ELT hat am Ende die Aufgabe, aus diesen Bedarfsbeschreibungen rechtskonforme Leistungsbeschreibungen für das Beschaffungsvorhaben zu formulieren. Das wichtigste an den neuen Vorschriften und an dem Beschaffungsprozess ist jedoch eine Art „Dynamisierung“. Die festgeschriebenen Parameter, nach denen die Fahrzeuge auf die Dienststellen verteilt werden, sind so gestaltet, dass ein Reagieren möglich ist. Das heißt konkret, dass der Fahrzeugbestand angepasst wird, sobald sich Strukturdaten der Dienststelle ändern, z.B. durch einen personellen Aufwuchs.

Der Mehrwert: die Zeiten, in denen auf einmal kein Funkstreifenwagen mehr verfügbar ist, sollten somit vorbei sein.

Ingo Schütte, stellvertretender Landesvorsitzender der GdP und im Hauptpersonalrat zuständig für Technikfragen:

„Die neuen Regelungen gehen das Thema der Fahrzeugbeschaffung und –verteilung ganzheitlich an. Aus meiner Sicht eine gelungene Sache. Die Festlegung von Parametern, an denen sich die Fahrzeugzuteilung orientiert, ist eine neue Betrachtung. Die Dynamik im System ist zukunftsweisend und durchdacht. Aufgabe der GdP wird es sein, ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass der Dienstherr in zukünftigen Haushalten ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stellt, um die sich entwickelnden Fahrzeugbedarfe zu decken. Die Behörden müssen in der Lage sein, flexibel aus den jeweiligen Rahmenverträgen Fahrzeuge abzurufen. Mit Blick auf die finanzielle Bewältigung der Corona-Krise wird dies eine harte Aufgabe für alle Beteiligten werden.“

Wir werden uns auf weiterhin dafür einsetzen, dass die Praxis und somit die Bedürfnisse der Praktiker:innen in die Beschaffungsvorhaben umfassend eingebunden wird!

Hier findet ihr unser Flugblatt als PDF zum Ausdrucken.