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Kommunale Vollzugsdienste und Ordnungsbehörden

GdP: "Was wie Polizei aussieht, muss auch Polizei sein"

Mainz.

Die Gewerkschaft der Polizei bezieht in der Diskussion über die "Aufrüstung Kommunaler Vollzugsdienste" Stellung. Aus Sicht der Landesvorsitzenden Sabrina Kunz ist es sinnvoll, die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger zu betrachten. Kunz: "Und dann stehen zwei Feststellungen im Vordergrund, die gleichzeitig Prüfstein für alle anstehenden Entscheidungen sind. Erstens ist den Bürgerinnen und Bürgern egal, wer hilft, wenn Hilfe erforderlich ist. Und zweitens muss auch Polizei drin sein, wenn etwas wie Polizei aussieht."

Gewaltmonopol liegt bei der Polizei

Die Ausstattung mit Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) hat die GdP schon für den Wechselschichtdienst der Polizei kritisch begleitet und befürwortet die Einstufung als Waffe ausdrücklich. Der Einsatz bedingt aus GdP-Sicht intensive Fortbildung und Trainings, eingebettet in ein fundiertes Polizeistudium. Kunz: "Man darf sich das nicht so einfach vorstellen, wie es zuweilen den Anschein macht. Die Polizei, als Träger des Gewaltmonopols, hat die Aufgabe, den Rechtsstaat nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen durchzusetzen. Dafür gibt es die Bewaffnung, die sorgsam nach ebenfalls verfassungsrechtlichen Aspekten ausgewählt und eingesetzt werden muss". „Die Kommunalen Vollzugsdienste haben diese Befugnis aus guten Gründen nicht“, Kunz weiter. Ihr Vertreter Bernd Becker, zuständig für Kriminal- und Rechtspolitik, springt ihr bei und kritisiert auch die Ausstattung mit so genannten Pfefferspray-Pistolen, die einer Schusswaffe ähneln. "Das Gegenüber der so ausgestatteten Kolleginnen und Kollegen der Ordnungsämter nimmt einen Polizisten mit Schusswaffe wahr. Ich bin mir nicht sicher, ob die Städte und Gemeinden damit den Kollegen einen Gefallen tun", befürchtet Becker die Gefahr des Aufschaukelns von Gewaltanwendung.

Berufsbild Kommunaler Vollzugsdienst gefordert

Sabrina Kunz bringt für die Situation der kommunalen Ordnungsbediensteten Verständnis auf: "Zugangsvoraussetzungen, Ausbildung und Bezahlung müssen landesweit einheitlich definiert und gewährleistet werden. Es muss dringend ein Berufsbild für den kommunalen Vollzugsdienst entwickelt werden, verbunden mit einer Anerkennung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.“ Eine Vereinheitlichung mit der Polizei in Sachen Erscheinungsbild und Bewaffnung sei dagegen rundweg abzulehnen. Das sei übrigens anders zu sehen bei der Teilnahme am Digitalfunk, bei dem die Kommunen mit ihren Feuerwehren ja schon heute im Boot seien, erklärt Kunz.

Die GdP hat auch eine ganz klare Meinung zur Personalausstattung der Kommunalen Vollzugsdienste. Die personelle Ausstattung sollte so sein, dass der Kommunale Vollzugsdienst in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen. Dabei kann es durchaus Unterschiede zwischen Stadt und Land geben. Vize-Vorsitzender Becker: "Während wir in den Oberzentren durchaus die Fähigkeit der Ordnungsbehörde erwarten, rund um die Uhr präsent zu sein, ist das in den Verbandsgemeinden oftmals nicht möglich". Die Polizei bleibt in Stadt und Land rund um die Uhr Ansprechpartner der Menschen. Becker: "Da geht es erst einmal um Hilfestellung. Es ist die ureigenste Aufgabe der Polizei, Gefahren abzuwehren und das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen zu stärken." Aus Sicht der Polizei stellt sich die Frage nach den Zuständigkeiten in Gefahrensituationen nicht.

Für praxisgerechte Personalstärke sorgen

"Es muss allerdings sichergestellt werden, dass Polizei auch da ist, wenn sie gebraucht wird". Das sei aktuell aus Sicht der GdP nicht überall gegeben, weil das Personal mit den Aufgaben nicht mitgewachsen sei und die Kolleginnen und Kollegen oftmals weit über das vertretbare Maß hinaus beansprucht würden. Kunz fordert für "ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz eine deutliche Präsenz der Landespolizei".

Sie weiß dabei den Innenminister an ihrer Seite. Kunz: "Zur Wahrheit gehört, dass die Landesregierung mit der Anhebung der Einstellungszahlen seit einigen Jahren die Weichen für ein spürbares Anwachsen der Personalstärke gestellt hat". Es werde aber noch dauern, bis das in den Polizeidienststellen überall spürbar werde. Kunz weiter: "Parallel erleben wir fast täglich, dass neue Aufgaben auf die Polizei zukommen". Die derzeitige Marge von 580 Einstellungen müsse deutlich über das Jahr 2021 hinaus beibehalten werden, um zu einer spürbaren Entlastung durch Personalaufbau zu kommen. Kunz: "Das Ziel muss eine langfristig gerechnete und kontinuierliche Einstellungspolitik sein, die nicht auf Kante genäht ist".

Ihr Rat an die politischen Entscheidungsträger: "Sorgt für eine praxisgerechte Personalstärke, die mit der Polizei gut funktionieren und die Kommunen niedrigschwellig unterstützen kann. Was wie Polizei aussieht, muss auch Polizei sein".

Keine Ausnahme vom Polizeistudium

Auch wenn es um die Qualifikation von Polizistinnen und Polizisten geht, sieht sich die GdP mit Innenminister Roger Lewentz im Schulterschluss. Vorsitzende Kunz: "Wir wollen nicht mehr hinter die Qualifikation auf dem Niveau des Bachelor-Studium zurück. Keine Berufsgruppe muss schneller und sicherer über gravierende Grundrechtseingriffe und die Anwendung von Waffen in einer zunehmend komplexeren Welt entscheiden". Das bedeute nicht - so Kunz weiter - dass "wir uns für irgendwas zu schade wären", wie es zuweilen kolportiert werde.
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