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Nachwuchs für die Kriminalpolizei

GdP für verbesserte Regelungen der Bewerbungsvoraussetzungen

Mainz.

Durch eigene Erhebungen hat die GdP bereits 2019 im Rahmen einer Betrachtung aller Dienststellen im Land einen zusätzlichen Personalbedarf von 400 Vollzeitstellen bei der Kriminalpolizei errechnet.

Insbesondere durch die sich teilweise stetig erhöhenden Fehlstellenquoten in einzelnen Behörden und eines deutlichen Zuwachses an Aufgaben verschärft sich die Personalnot zunehmend. Nach aktuellen Berechnungen versehen im Vergleich zu 2010 beispielsweise im PP Rheinpfalz über 45 Kriminalbeamt: innen (VZÄ) weniger Dienst, im PP Koblenz sind es sogar über 60 Kriminalbeamt:innen (VZÄ) weniger.

Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Neben einer verbesserten Personal- und Sachausstattung und monetären Anreizen ist eine Stellschraube zur Steigerung der Attraktivität der Kriminalpolizei in diesem Zusammenhang die Gestaltung des Dienstzweigwechsels.

Die GdP hat mit der eigens hierfür eingerichteten "AG Dienstzweigwechsel" bereits vor Jahren einen Befund im Rahmen einer Mitgliederbefragung unter K-Wechsler:innen erhoben und mehrere Forderungen hierzu aufgestellt. Eine davon ist die Überarbeitung der Rahmenrichtlinie zum Dienstzweigwechsel. Insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel zur Kriminalpolizei möglich ist, wird aus Sicht der Betroffenen besonders entscheidend sein. Das MdI hat diese Forderung aufgegriffen und erarbeitet eine entsprechende Fortschreibung der seit 2015 gültigen Richtlinie.

Die Forderungen der GdP:
    • Die Stellenausschreibungen müssen so präzise wie möglich sein. "Wo komme ich nach einem Wechsel zur Kriminalpolizei hin?" In der Ausschreibung muss der Dienstort oder im Einzelfall sogar das jeweilige Kommissariat benannt werden. Gerade diese arbeitsbereichsspezifische Ausschreibung hat eine enorme Bedeutung. Keiner bewirbt sich gerne ins Ungewisse hinein, bzw. weiß nicht wo bzw. in welchem Bereich sie/er nach einem Wechsel arbeitet.
    • Ansprechpartner:innen in den Behörden: Besteht Interesse an einer Hospitation oder Fragen zum Dienstzweigwechsel? Zur Beantwortung sind entsprechende Ansprechpartner:innen bei den Behörden erforderlich.
    • Es muss aufgrund der aktuellen Lage temporär einen vereinfachten Zugang zur Kriminalpolizei geben:
        • Mindestverwendungszeit im Polizeilichen Einzeldienst von grundsätzlich nur noch einem Jahr, mindestens aber sechs Monaten (dann ggfls. spätere Angebote für Hospitationen bei der Schutzpolizei).
        • bei Bewerbermangel muss bereits nach Abschluss des Studiums ein unmittelbarer Zugang zum Dienstzweigwechsel möglich sein

      Frank Wimmel, Vorsitzender des "Fachausschusses K":
      "Verfügen interessierte Studienabgänger über besondere Befähigungen, Qualifizierungen oder Eignungen, sollte ein unmittelbarer Zugang zur Kriminalpolizei ebenfalls möglich sein."

In den letzten Jahren hat der Hauptpersonalrat in zahlreichen Einzelfällen einem vereinfachten Wechsel zur Kriminalpolizei zugestimmt. Hier geht es insbesondere um die Mindestverwendungszeit im Polizeilichen Einzeldienst. Diese Praxis gilt es nun auch in die Rahmenrichtlinie aufzunehmen.

Dabei steckt die Richtlinie lediglich den Rahmen für potentielle Bewerber:innen. Das
Interesse für die Arbeit bei der Kriminalpolizei muss vor Ort geweckt und gefördert werden:
    • Proaktives Angebot an Hospitationen in allen kriminalpolizeilichen Bereichen
    • Sorgen vor persönlichen Nachteilen (z.B. Beförderungsverfahren) ernst nehmen
    • Interesse bereits während der Praktika im Studium erheben

Sven Hummel, stellvertr. Landesvorsitzender:
"Die Anforderungen und Belastungen nehmen deutlich zu - wir brauchen kreative und an den Bedürfnissen potentieller Beweber:innen orientierte Lösungen, um die Tätigkeitsfelder und die Rahmenbedingungen bei der Kriminalpolizei in allen Bereichen attraktiv zu machen. Dabei müssen die Interessen und Bedürfnisse der potentiellen Bewerber:innen mehr in den Fokus genommen werden. Ganz nüchtern muss die Frage beantwortet werden: warum sollten junge Kolleg:innen einen Wechsel zur Kriminalpolizei anstreben? Durch Änderungen beim Verfahren des Dienstzweigwechsels alleine wird sich diese Frage nicht beantworten lassen und wird es den großen Wurf zur Problemlösung nicht geben."


Eine spürbare Entlastung der Kriminalpolizei muss schnell erfolgen!



Die Herausforderungen der Kripo sind schon länger bekannt
Wer früher zur Kripo wollte, hatte es schwer. Heute suchen viele Polizeibehörden händeringend junge Kolleginnen und Kollegen, die zur Kriminalpolizei wechseln wollen. Vieles wurde durch das Ministerium, die Dienststellen, die Gewerkschaften und Berufsvertretungen initiiert und dennoch stellen sich keine Besserungen der Situation ein. Die Probleme, die zu der fehlenden Attraktivität geführt haben, liegen auf der Hand. Die Kripo ist nicht zuletzt aufgrund ihres deutlichen Aufgabenzuwachses personell gebeutelt und technisch in vielen Bereichen unzureichend ausgestattet, dabei steht sie immer häufiger hoch technisierten, mobilen Tätern gegenüber, ohne selbst mithalten zu können. Dass das jedoch gelingen kann, hat das Verfahren um den „Cyber-Bunker“ in Traben-Trabach gezeigt.

Da es sich um ein vielschichtiges, nicht einfach zu lösendes Problem handelt, fordert die GdP aus diesem Grund alle politischen Akteurinnen und Akteure auf, dass die Kripo in den nächsten Jahren die Ressourcen und die technischen Möglichkeiten erhält, die sie für eine erfolgreiche Arbeit braucht. Diese Forderung geht auch weit über die Landesgrenze hinaus.

Moderne Technik
Technisch ist die Kripo den Kriminellen meist unterlegen. So haben Datenmengen unvorstellbare Dimensionen erreicht, wird die Verschlüsselungstechnik der Täter immer raffinierter und geraten herkömmliche Ermittlungstechniken längst an ihre Grenzen. Deshalb braucht die Kripo neue Systeme zur automatischen Datenauswertung, um Bild- und Videodateien nach verdächtigen Inhalten zu durchsuchen, Smartphone-Daten zu entschlüsseln und forensische Spuren nutzbar zu machen. Die ersten Projekte und Maßnahmen hierzu sind auf den Weg gebracht, müssen jedoch beschleunigt und weiter ausgebaut werden. Mut zur Innovation ist aus unserer Sicht gefragt!
Dazu gehört insbesondere die Nutzung von dienstlichen Smartphones (moAP) inklusive der zur Verfügung stehenden Anwendungen (bspw. poMMes)

Bessere Aufstiegschancen und finanzielle Anreize
Für alle Polizeibeschäftigten gilt, dass erfolgreiche Arbeit auch davon abhängt, ob sie entsprechend ihrer Aufgaben und ihrem Engagement bezahlt werden. Das gilt auch für die Kripo. Aufgrund der Stellenplanobergrenzen in den Bereichen A12 und A13 sind Aufstiegschancen in sog. „Fachkarrieren“ kaum möglich. Nicht alle Funktionsträger: innen bei der Schutz-, der Kriminalpolizei oder im Verwaltungsbereich können demnach nach A12 oder A13 besoldet werden obwohl sie eine entsprechende Stelle innehaben; dies gilt auch für die sog. Herausgehobenen Sachbearbeiter:innen. Hier hat die GdP klare Vorstellungen: der Übernahme der Funktion muss nach Ablauf einer Probezeit zum nächsten Beförderungstermin eine Beförderung folgen. Hierzu müssen die Stellenpläne deutlich ausgeweitet werden.
Finanzielle Anreize fehlen bei der Kripo gänzlich und müssen auch in anderen Bereichen dringend „saniert“ werden. Aus diesem Grund muss bei der „Sanierung“ des gesamten Zulagenwesens auch eine belastungsgerechte und attraktivitätssteigernde Zulage für die Bereiche der Kriminalpolizei geschaffen werden. Auch hier hat die GdP klare Vorstellungen und wir haben es geschafft, dass sich diese in den Wahlprogrammen einiger Parteien wiederfinden.
Die aktuelle Kripo-Info findet ihr HIER zum Ausdrucken!