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Regressversicherungen

Diensthaftpflicht-Regressversicherung

Hundertprozentige Sicherheit gibt es in keinem Beruf; auch bei der Polizei nicht. Jeder Polizeibeschäftigten bzw. jedem Polizeibeschäftigten kann im Dienst ein Missgeschick unterlaufen. Zum Umfang der bestehenden Diensthaftpflicht-Regressversicherung gehört es, die im aktiven Dienst stehenden Mitglieder der GdP vor Rückgriffs- und Haftpflichtansprüchen des Dienstherrn zu schützen.
Auch die vom Dienstherrn zu Dienstzwecken zur Verfügung gestellten Dienstwaffen (Schusswaffen und Reizstoffsprühgeräte sowie sonstige Waffen – Hieb-, Stoß-, Stich- und Schlagwaffen, Elektroschockgeräte/ Taser u.a.) sind vom Versicherungsschutz umfasst.

Dienstfahrzeug-Regressversicherung

Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Dienstfahrzeugen, -booten, -hunden, -pferden und -luftfahrzeugen (bemannt) sowie ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben, sind durch unsere Versicherung abgedeckt.