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GdP für modernes Tarifrecht im öffentlichen Dienst

Mainz.

Das Tarifrecht für die 2,1 Mio. Beschäftigten im öffentlichen Dienst muss auf neue Füße gestellt werden, um den Zukunftsanforderungen gerecht werden zu können.
Es geht darum, die Tarifverträge durchschaubarer zu machen und den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Es soll zukünftig ein einheitliches Tarifrecht für Arbeiterinnen/Arbeiter und Angestellte geben.

Im Januar 2003 haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes  im DGB mit den Arbeitgebern dazu eine "Prozessvereinbarung" geschlossen. Seit Mai 2003 wird darüber verhandelt. Es besteht Übereinstimmung, dass die geltenden Regelungen
- u.a mehr als 17.000 Eingruppierungsmerkmale - überarbeitet werden müssen.

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB haben sich für die Neugestaltung des Tarifrechtes konkrete Ziele gesetzt:

- Anstelle der vielen unterschiedlichen Lohn-/Vergütungstabellen soll es eine einheitliche Entgelttabelle geben.
- Aufstiege nach Zeit, Bewährung, Alter- und Betriebszugehörigkeit sollen wegfallen. Dafür gliedert sich das künftige Bezahlungssystem in 15 Entgeltgruppen mit je sechs erfahrungsabhängigen Stufen. Leistungsbezogene Entgeltbestandteile sollen zusätzlich zum Einkommen gezahlt und über Zielvereinbarungen festgelegt werden können.
- In Leitungsfunktionen soll eine Führung auf Zeit möglich sein.
- Anspruch und Höhe der Jahressonderzuwendungen (Urlaubsgeld/ Weihnachtszuwendung) müssen verbindlich geregelt werden.
- Die tarifliche Wochenarbeitszeit soll nicht verlängert werden.
- Flexiblere Arbeitszeiten sollen den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität verschaffen. Eine fest vereinbarte Wochenarbeitszeit ist zu verbinden mit Arbeitszeitkorridoren, Arbeitszeitkonten und Zuschlägen, die als zusätzliche Freizeit vergütet werden sollen.
- Mindesturlaub 30 Tage
- Beschäftigte sind vor Kündigung und Rationalisierung zu schützen.
- Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist tarifvertraglich festzuschreiben.
- Der Anspruch auf Betriebsrente soll gewährleistet sein.


Während die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern des Bundes und der Kommunen bei den Vereinbarungen für ein zukunftsorientiertes Tarifrecht im öffentlichen Dienst wahrscheinlich einen Abschluss erzielen, haben sich die Arbeitgeber der Länder (TdL) aus dem Prozess der Neugestaltung verabschiedet.

Dabei waren die Verhandlungen mit Bund, Ländern (TdL) und Gemeinden (VKA) zunächst gut vorangekommen. Im März 2004 kündigte dann die Tarifgemeinschaft der Länder den Tarifvertrag für die Arbeitszeit. Zuvor hatten sie bereits zusammen mit dem Bund den Tarifvertrag Sonderzuwendungen (Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung) gekündigt. Die Gewerkschaften haben als Reaktion am 02. April 2004 beschlossen, den Neugestaltungsprozess für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes ohne die Länder fortzusetzen. Voraussichtlich Anfang Februar werden die Verhandlungen für die Bundesebene und die kommunale Ebene zum Abschluss gebracht.

Da die Modernisierung des Tarifrechts Mehrkosten für die Arbeitgeber mit sich bringen wird, sind auch die Gewerkschaften bereit, dies bei der Gestaltung der Einkommen zu berücksichtigen. Sie werden den zum 31.01.2005 auslaufenden Einkommensvertrag für den öffentlichen Dienst nicht kündigen. Die Arbeitgeber des Bundes, der Länder und der Kommunen verzichten ebenfalls ihrerseits auf eine Kündigung.

Während für die Beschäftigten beim Bund und den Kommunen die berechtigte Chance besteht, dass ihre beruflichen Bedingungen sicher und zukunftsorientiert in einem neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geregelt werden, bleiben die Beschäftigten bei den Ländern ohne die Vorteile und den Schutz des neuen Tarifrechts.

Deshalb fordern die Gewerkschaften die Länder auf, sich wieder in den Kreis der Modernisierer des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst einzureihen. Sollten die Ländervertreter an ihrer Blockade festhalten und das mit dem Bund und der VKA zum Abschluss gebrachte Tarifwerk den Beschäftigten im Landesbereich vorenthalten, sehen sich die Gewerkschaften gezwungen, sehr bald auch in Rheinland-Pfalz Protest- und Streikaktionen durchzuführen.