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GdP-Pressemitteilung

ENERGIEPAUSCHALE AUCH FÜR VERSORGUNGSEMPFÄNGERINNEN UND VERSORGUNGSEMPFÄNGER DER LÄNDER!

Mainz.

Kunz: „Wir werden in diesem Sinne sofort Gespräche mit der Landesregierung führen und darauf drängen, dem guten Beispiel des Bundes und des benachbarten Saarlandes zu folgen.“

Anlässlich des Süddeutschen Treffens fordern die GdP-Seniorengruppen der beteiligten Bundesländer die Gleichbehandlung der Versorgungsempfänger und damit die Auszahlung der Energiepauschale von 300,- Euro auch an die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten.

Gastgeber und Seniorenvorsitzender der GdP Rheinland-Pfalz Josef Schumacher: „Pensionärinnen und Pensionäre leiden ebenso unter den allgemeinen Preissteigerungen und der Explosion der Energiepreise, wie Rentnerinnen und Rentner.“
Die Senioren-Gewerkschafter betonen das Gebot zur Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger. Es sei ein überfälliger Schritt, die Energiepauschale auch an Menschen im Ruhestand auszuzahlen. Schumacher: „Damit wären die Fehler der beiden ersten Entlastungspakete ausgebügelt“.

„Das muss aber dann auch für alle gelten“ betont der Landes-Seniorenvorsitzende Werner Fischer aus Baden-Württemberg und wird dabei von den Vorstandsvertretern aus Bayern, Hessen, Sachsen und Thüringen, Friedrich Leicht, Bernd Braun, Wolfgang Reinsch und Edgar Große unterstützt.

Udo Linnenbrink aus Nordrhein-Westfalen berichtete, dass die dortige GdP bereits in Verhandlungen mit der Landesregierung eingestiegen sei und der saarländische Senioren-Chef Hartmut Thomas informierte über positive Signale aus der Politik. Nach Medienberichten habe der Vorsitzende der SPD-Fraktion im saarländischen Landtag, Ulrich Commerçon, sich offen gezeigt für eine Einmalzahlung an die 18.000 Pensionäre des Saarlandes.

Der Bundesvorsitzende der GdP-Senioren, Ewald Gerk, war Gast der Veranstaltung in Koblenz. Er zeigt sich zufrieden, dass die Ampelregierung für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes bereits die Zahlung der Energiepauschale beschlossen hat. Das müsse jetzt auch einheitlich für alle Länder umgesetzt werden. Gerk ist auch dieser Hinweis wichtig: „Die soziale Ausgewogenheit wird dadurch gewährleistet, dass die Pauschale nach dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist.“

Die rheinland-pfälzische GdP-Landesvorsitzende Sabrina Kunz zeigt sich dankbar, dass die Seniorengruppe das Thema zeitnah aufgegriffen hat.