GdP Rechtsschutz
Die GdP hilft nach körperlichem Angriff im Einsatz

Leider ist dieser Sachverhalt keine Fiktion, sondern 2014 in Lübeck tatsächlich passiert. Die sichtbaren Verletzungen verheilen, doch was bleibt ist nach so einem Vorfall der Wunsch nach Gerechtigkeit und einer schnellen Verurteilung des Täters.
Damit umzugehen, über insgesamt schleppende vier Jahre, nicht zuletzt durch die Gerichtsverfahren immer wieder mit der Situation konfrontiert zu werden, ist belastend und fällt schwer.
Das Land Schleswig-Holstein und die GdP bietet ihren Mitgliedern für solche Fälle nicht nur Hilfe, sondern auch umfassenden Rechtsschutz. Der Antrag auf dienstlichen Rechtsschutz ist a.d.D. an das LPA Kiel zu richten. Ein Antrag auf Adhäsion ist nicht mehr erforderlich. In meinem Fall hatte ich mich für die Gewerkschaft entschieden, da mir die GdP Vertrauensperson meiner Dienststelle sofort Hilfe angeboten hatte.
Zunächst muss der Ausgang des Strafverfahrens abgewartet werden. Danach schließt sich das Zivilverfahren an. Hier hat mich einer der Vertragsanwälte der GdP vertreten, so dass ich hier den Kopf frei hatte.
Der Täter wurde im Zivilverfahren zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt und ich erhielt einen rechtskräftigen Titel. Dadurch, dass der Mann vollkommen mittellos war und dies auch durch einen Gerichtsvollzieher festgestellt wurde, stellte ich einen Antrag auf Übernahme an das LPA Kiel.
Nach Prüfung aller Unterlagen übernahm das LPA Kiel unbürokratisch den vollstreckbaren Titel und zahlte das Schmerzensgeld.
Ich war wirklich froh, die GdP zur Erfüllung der Ansprüche an meiner Seite zu haben.
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