GdP Pressemitteilung
GdP zur Bilanz des 100-Tage-Programms der Landesregierung
„Damit wird einer Forderung der GdP vor allem zum Schutz unserer Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Eigensicherung bei Einsätzen entsprochen“, stellt der Stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Sven Neumann fest. Beim vorgelegten Gesetzesentwurf zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen und Geschäftsräumen gibt es noch Anpassungsbedarf: „Die Einführung des zur Rede stehenden Gesetzentwurfes würde den Einsatz der Bodycam außerhalb von Wohnungen verkomplizieren, die Eingriffsbefugnisse wären mit einer höheren Hürde verbunden“, warnt Sven Neumann. Die GdP stehe bei der Gesetzesformulierung als Ansprechpartnerin zur Verfügung, so der Polizeihauptkommissar.
Mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage und das Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung werde die GdP weiter energisch auf den zwingend notwendigen Personalzuwachs für die Landespolizei drängen. Aber auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit für den Bereich der Landespolizei und des Justizvollzugs stehe bei der GdP nach wie vor auf der Prioritätenliste. „Hier setzen wir weiterhin darauf, dass die CDU ihr vor der Landtagswahl gegebenes Versprechen einhalten und die Ruhegehaltsfähigkeit zum 1. Januar des kommenden Jahres in diesen Bereichen einführen wird“, so Sven Neumann.
Mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage und das Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung werde die GdP weiter energisch auf den zwingend notwendigen Personalzuwachs für die Landespolizei drängen. Aber auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit für den Bereich der Landespolizei und des Justizvollzugs stehe bei der GdP nach wie vor auf der Prioritätenliste. „Hier setzen wir weiterhin darauf, dass die CDU ihr vor der Landtagswahl gegebenes Versprechen einhalten und die Ruhegehaltsfähigkeit zum 1. Januar des kommenden Jahres in diesen Bereichen einführen wird“, so Sven Neumann.
Nr. 017/2022 - Kiel, 25. Oktober 2022
Der LandesvorstandZur Pressemitteilung als pdf-Datei