GdP aktuell
GdP zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2022
PKS beweist engagierte Arbeit der Landespolizei, Aufklärungsquote top

Mit Blick auf die Sexualdelikte wiederholt die GdP ihre Forderungen im Kampf gegen Kindesmissbrauch. So benötige die Landespolizei ausreichend zusätzliche Stellen für die Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornographie. Auch müssten die Staatsanwaltschaften und Gerichte in diesem Bereich verstärkt werden, um eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Eine sächliche Ausstattung für den Bereich der Bearbeitung von Kinder- und Jugendpornographie, der der aktuellen Zeit gerecht und auf aktuellem Stand gehalten wird, sei nach Auffassung von Kropius ebenso wichtig wie die zugehörige Aus- und Fortbildung. Schließlich bedürfe es eines individuellen Gesundheits- Für- und Nachsorgeangebots. Kropius weiter: „Wir haben als GdP das Thema „Kinderpornographie“ mit unserer Veranstaltung an der Fachhochschule Altenholz im Mai 2022 öffentlich zu einem Schwerpunktthema der Landespolizei gemacht und setzen uns gleichzeitig weiter dafür ein, dass die Wertschätzung der Kolleg*innen sicht- und merkbarer gestaltet wird. Da ist der jetzt geplante Personalaufbau um 30 Stellen ein erster wichtiger und richtiger Schritt.“
Mit großer Besorgnis sieht die GdP die steigende Zahl im Bereich der Messerangriffe. 909 Einzelfälle bedeuten ca. drei Angriffe pro Tag allein in Schleswig-Holstein. Die Folgen eines Messerangriffs sind seitens des Täters kaum steuerbar und die Opfer sind dem Angriff meist schutzlos ausgeliefert. Ein tödlicher Ausgang ist niemals auszuschließen. Kropius: „Aus Sicht der GdP ist deshalb über eine generelle Einordnung als Verbrechensdelikt zu diskutieren.“
Mit großer Besorgnis sieht die GdP die steigende Zahl im Bereich der Messerangriffe. 909 Einzelfälle bedeuten ca. drei Angriffe pro Tag allein in Schleswig-Holstein. Die Folgen eines Messerangriffs sind seitens des Täters kaum steuerbar und die Opfer sind dem Angriff meist schutzlos ausgeliefert. Ein tödlicher Ausgang ist niemals auszuschließen. Kropius: „Aus Sicht der GdP ist deshalb über eine generelle Einordnung als Verbrechensdelikt zu diskutieren.“
Nr. 006/2022 - Kiel, 16. März 2023
Der Landesvorstand Zur Pressemitteilung als pdf-Datei