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GdP Information

„Gestiegene Anforderungen machen eine zweite Einsatzhundertschaft notwendig“

Nachgefragt bei Arndt Jokschat, Mitglied im Bundesfachausschuss der Gewerkschaft der Polizei

Kiel/Eutin.

Die Gewerkschaft der Polizei lässt bei ihrer Forderung nach der Einrichtung einer zweiten stehenden Einsatzhundertschaft für die Landespolizei nicht locker. Es gebe viele Gründe für diese Forderung, unterstreicht auch Arndt Jokschat. Der 46-Jährige Hauptkommissar aus der 1. Einsatzhundertschaft ist Schleswig-Holsteins Mitglied im GdP-Bundesfachausschuss Bereitschaftspolizei.

Jokschat weiß, wovon er spricht. Schließlich kann er auf eine 31-jährige Dienstzeit als Polizist zurückblicken. In dieser Zeit war er in unterschiedlichen Funktionen fast ausschließlich als Beamter in der 1. Einsatzhundertschaft der PD AFB eingesetzt. Dabei hat Arndt Jokschat (kleines Foto) in unzähligen schwierigen Einsätzen im gesamten Bundesgebiet Erfahrungen sammeln können.

Braucht die Landespolizei eine zweite stehende Einsatzhundertschaft. Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?

Arndt Jokschat: In dem aktuellen Koalitionsvertrag wurde die Einrichtung einer zweiten Einsatzhundertschaft für diese Legislaturperiode festgeschrieben. Durch die Polizeiführung wurden 18 Themenkomplexe identifiziert, die im Rahmen des Projektes „ProFiL“ einer besonderen Bearbeitungsstruktur zugeführt wurden. Einer dieser Themenkomplexe ist die Aufstellung einer 2. Einsatzhundertschaft. Unter anderem ist hierbei das Ziel, eine Konzentration und Professionalisierung der Einsatzwahrnehmung zu erreichen und Verwaltungsaufgaben zu verringern. Durch die Vielzahl der Einsatzanlässe und erheblich gestiegene Anforderungen in der Einsatzwahrnehmung und bei der Durchführung, aber auch der Nachbereitung ist die Pro-Kopf-Belastung kontinuierlich über Jahre gestiegen. Um diesen gestiegenen Anforderungen qualitativ entsprechen zu können, wäre es wichtig, dafür weiteres stehendes, qualifiziertes Personal vorzuhalten und dies nicht aus dem polizeilichen Einzeldienst zu rekrutieren. Dies führt in der Fläche der Landespolizei zu erheblichem organisatorischem Aufwand. Schichtstärken müssen verringert werden, Schichten zeitlich verlängert werden oder mit Beamten, die nicht im Schichtdienst sind, aufgefüllt werden, damit die regulären Schichtbeamten den Sondereinsatz wahrnehmen können. Auch die Änderungen im Arbeitszeitrecht haben erhebliche Auswirkungen.
Ein weiterer Aspekt wäre die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte sowie der Führungskräfte. Nur gut ausgebildete und trainierte Einsatzkräfte sind in der Lage, den steigenden Anforderungen der heutigen Zeit gerecht zu werden. Auch müssen die Einsatzkonzeptionen /-taktiken immer wieder überprüft und weiterentwickelt werden. Dies ist ebenfalls nur durch stehende Einsatzeinheiten zu leisten.
Sollten die Voraussetzungen für die Einrichtung einer zweiten stehenden Einsatzhundertschaft vorliegen, welcher Standort wäre am sinnvollsten und warum?



Arndt Jokschat: Die Standortfrage ist ebenfalls Bestandteil der aktuellen Projektaufträge. Meiner persönlichen Auffassung nach würde ich den Standort Eutin für die zweite EHu präferieren.
Ein wesentliches Argument wäre, dass in der PD AFB die Sachbereiche für die Technik (Beschaffung, Wartung und Instandsetzung) bereits vorhanden sind. Auch die Nähe zur 1.EHu wäre bei Aus-und Fortbildungsmaßnahmen, gemeinsamen Trainings, Konzeptionsentwicklungen und eine einheitliche abgestimmte Einsatzvergabe meiner Meinung nach sinnvoll.
Die Einheiten sollten unter einer hauptamtlichen Abteilungsführung an einem Standort geführt werden.

Wie sieht nach deinem Kenntnisstand die Situation in den Bereitschaftspolizeien der anderen Bundesländer aus? Gibt es dort zentrale Standorte oder dezentrale Standorte für die Einsatzhundertschaften?

Arndt Jokschat: Die Situation ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das grundsätzliche Modell ist, dass die Hundertschaften zentral am Standort ihrer Abteilung organisiert sind. Während die Stadtstaaten zentrale Standorte für ihre Bereitschaftspolizeiabteilungen haben, haben einige Bundesländer ihre Einsatzhundertschaften in relevanten Großstädten dezentral positioniert, dies ist aber eher die Ausnahme (MV, Brandenburg, Thüringen). Die Bundespolizei verfügt ebenfalls über zentrale Standorte.

Hintergrund:
Jedes Bundesland und die Bundespolizei sind im GdP-Bundesfachausschuss mit einem Mitglied vertreten. Der Ausschuss vertritt die Interessen und Belange von mehr als 22.000 Bereitschaftspolizisten in Deutschland.

Text/Fotos: Thomas Gründemann


Der Landesvorstand



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