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GdP aktuell

Keine Temperaturbeschränkungen auf 24/7-Dienststellen der Landespolizei!

Die GdP-Landesjugendvorsitzende Alina Kelbing wendet sich besorgt an die Öffentlichkeit und stellt die aktuelle Stimmungslage auf den Revieren im Land dar: „Es ist Donnerstag, der 08. September 2022, die sommerlichen Temperaturen gehören der Vergangenheit an - es ist nur noch 12°C „warm“, es regnet in Strömen, und es gewittert sogar. Die Kollegen*innen kommen zum Spätdienst auf die Dienststelle und stellen fest, dass in diversen Räumen neue Thermostate an den Heizkörpern eingebaut wurden, die dafür sorgen, dass sich die Heizungen in Zukunft nicht mehr über 19°C regeln lassen.

Gerade an solchen regnerischen und kalten Tagen waren wir froh, wenn wir nach stundenlangen Verkehrsunfallaufnahmen, Demonstrationsbegleitungen, Fußballeinsätzen oder anderen Einsätzen im Freien auf die beheizte Dienststelle gekommen sind, um uns dort aufzuwärmen, einen heißen Kaffee zu trinken und die nassen und kalten Uniformen an den Heizungen zumindest ein wenig zu trocknen, bevor wir in den nächsten Einsatz gefahren sind. In Zukunft wird dies jedoch so nicht mehr möglich sein. Aber nicht nur nach körperlich anstrengenden Einsätzen ist eine beheizte Dienststelle für die Kolleg*innen unerlässlich. Auch nach psychisch belastenden Einsätzen, wie z.B. im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, Leichensachen oder Verkehrsunfällen mit Schwerstverletzten, ist es eine Zumutung, dass die Kollegen*innen auf einer 19°C kalten Dienststelle Einsätze nachbesprechen und verarbeiten müssen.
        Es ist dementsprechend nicht hinnehmbar, dass sich die Kollegen*innen auf einer 24/7 Dienststelle in der kalten und dunklen Jahreszeit nach Einsätzen in den Streifenwagen durch die PKW-Heizung aufwärmen müssen, da auf der heruntergekühlten Dienststelle die Gefahr besteht, sich zu unterkühlen und somit zu erkranken. Die Kollegen*innen, welche auf einer 24/7 Dienststelle arbeiten, haben das Recht von der „19°C-Regelung“ aufgrund der besonderen Arbeitsumstände ausgenommen zu werden. Sicherlich ist es wichtig, dass jeder etwas dafür tut, Energie zu sparen. Dafür könnten auf den Dienststellen andere Maßnahmen zum Energie- und Stromsparen umgesetzt werden, wie z.B. wassersparende Aufsätze für Duschköpfe und Wasserhähne, Fenster und Türen abdichten, um so Energieverlust zu vermeiden, Glüh- und Halogenlampen durch LED’s austauschen, Bewegungsmelder in nicht dauerhaft genutzten Räumlichkeiten.“

        Der GdP-Landesvorsitzende Torsten Jäger sagt dazu: „Aus unserer Sicht ist es falsch, die polizeilichen Liegenschaften zu 100% im Winter in die Energiesparverpflichtungen einzubeziehen. Natürlich sollte sich die Polizei nicht grundsätzlich ausnehmen. Aber es gilt hier, maßvoll zu unterscheiden zu den Verwaltungsdienststellen ohne Nacht und Wochenendarbeit und ohne besondere körperliche Belastung. Nach einem schwierigen, psychisch und physisch anstrengendem Einsatz auf eine kalte Dienststelle zu kommen, möglicherweise mitten in der Nacht und nicht einmal die Gelegenheit zu haben, sich mit warmem Wasser die Hände zu waschen, ist aus GdP- Sicht nicht hinzunehmen!“ Diese Position ist deshalb in eine Stellungnahme des DGB an das Finanzministerium zum überarbeiteten Maßnahmenplan zur Energieeinsparung eingeflossen.

        Der Landesvorstand
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