Zum Inhalt wechseln

Info 01/2019 Senioren liegen der GdP am Herzen – Entwicklungen beim Verpflegungsgeld

Zur rentenrechtlichen Anerkennung des Verpflegungsgeldes des ehemaligen Sonderversorgungssystems des MdI der DDR hat es in den letzten Wochen gravierende Entwicklungen gegeben. Kurz vor Weihnachten hat das Bundessozialgericht (BSG) den Widerspruch Sachsens abgewiesen. Ende Januar hat das Lan-dessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern die Ansprüche auf Rente aus dem Verpflegungsgeld anerkannt. Am heutigen Tage nutzten der Landesvorsitzende der GdP, Kai Christ und der Landesseniorenvorsitzende, Edgar Große einen Termin bei MP Bodo Ramelow und informierten ihn über die aktuelle Situation.

Vier LSG haben die Rentenansprüche Betroffener aus dem Verpflegungsgeld bestätigt, weil es sich ihrer Meinung nach beim Verpflegungsgeld um Arbeitsentgelt handelt. Das BSG hat die Entscheidungen der LSG nicht beanstandet. Brandenburg zahlt bereits die Rentenansprüche aus dem Verpflegungsgeld. In Sach-sen-Anhalt werden die Ansprüche der Betroffenen seit Herbst 2016 fortlaufend berechnet und anschließend ausgezahlt. In Berlin werden die Ansprüche seit Oktober 2018 neu berechnet. Das sächsische Landessozialgericht hatte Betroffenen im Januar 2018 entsprechende Ansprüche zugesprochen.

Gegen die Nichtzulassung der Berufung hatte Sachsen beim BSG geklagt. Die Beschwerde wurde vom BSG im folgenden Tenor abgewiesen: „Die LSG urteilten einheitlich und diese Urteile sind nicht zu beanstanden.“ Am 30. Januar 2019 hat nun auch das LSG MV mehreren Betroffenen Rentenansprü-che aus dem Verpflegungsgeld zugestanden. In Sachsen und MV müssen die Renten-ansprüche jetzt neu berechnet werden. Zurzeit gibt es in Thüringen kein entsprechen-des Urteil für den Bereich Polizei, bisher ist lediglich beim Sozialgericht in Meiningen ein Verfahren anhängig. Das Thüringer LSG hat aber einem ehemaligen Mitarbeiter der Zollverwaltung der DDR seine Ansprüche bestätigt.

Thüringen beteiligt sich über ein Umlageverfahren mit 15,8 % an der Finanzierung der Rentenansprüche aus dem Sonderversorgungs-
system MdI. Muss mithin für Renten aus dem Verpflegungsgeld in den anderen Bundesländern aufkommen. Kai Christ und Edgar Große brachten am 13. Februar 2019 Ministerpräsident Bodo Ramelow auf einen aktuellen Stand.

Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Regelungen in den vier anderen betroffenen Bundesländern baten wir Ministerpräsident Ramelow, zu prüfen, ob jetzt auch in Thüringen die Ansprüche der Betroffenen neu berechnet werden können, ohne auf ein Urteil des LSG Thüringen zum Sonderversorgungssystem MdI zu warten. Der MP sagte zu, sich von den beteiligten Ministerien berichten zu lassen und unser Anliegen zu prüfen.


Der Landesvorstand
This link is for the Robots and should not be seen.