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GdP interveniert für Kriminalpolizei erfolgreich

Kleidergeld bleibt weiter steuerfrei

Erfurt.

Mit einer Gesetzesänderung im § 60 des Thüringer Besoldungsgesetzes wurde das geringe Kleidergeld der Beamten der Kriminalpolizei in Höhe von 20,50 € von einer Aufwandsentschädigung in eine Vergütung umgewandelt. So sollte eine Reduzierung bei Teilzeitbeschäftigen ermöglicht werden. An die Behörden der Thüringer Polizei wurde mit Dienstschreiben dargestellt, dass dieses Kleidergeld zu versteuern ist.

Die GdP hat sofort gehandelt und eine Steuerfreiheit laut dem Einkommenssteuergesetz gesehen und geltend gemacht.

Wir können euch nun positiv berichten, dass sowohl das Thüringer Finanzministerium als auch das Thüringer Ministerium Inneres und Kommunales die Sichtweise der GdP nach Überprüfung gefolgt ist.

Kleidergeld bleibt weiter steuerfrei, wenn es als Abnutzungsentschädigung für die Dienstkleidung genutzt wird.

Eine Einbehaltung der Steuer für die Monate Januar und Februar 2022 muss damit erstattet werden, falls dieses bei unseren Kriminalbeamt:innen einbehalten wurde. Dazu empfehlen wir, eine Korrektur zu verlangen bzw. Widerspruch einzulegen.

Wir als GdP setzen uns weiter für euch ein!

Der Landesvorstand

Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, Auenstraße 38a, 99089 Erfurt, Telefon: (0361) 598950 Fax: (0361) 59895-11,
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