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Gewerkschaft der Polizei zu Urteil gegen „Abu Walaa“

GdP fordert gesetzliche Grundlagen zur Terrorismusprävention und Terrorbekämpfung

Foto: H_Ko - stock.adobe.com
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Hannover/Berlin.

Zum Abschluss des Prozesses um den Top-Islamisten „Abu Walaa“ fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) politische Konsequenzen zur Extremismus-Prävention und Terrorbekämpfung. Nach dem Urteil der Richter des Oberlandesgerichts Celle betonte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff: „Die Polizei und weitere Sicherheitsinstitutionen haben in dem über dreijährigen Prozess immer wieder hervorragende Arbeit geleistet – auch bezüglich der Gefährdungsprognose sowie bei der Begleitung der Maßnahmen rund um die Verhandlungstage“.

Die immensen Sicherheitsvorkehrungen, die rund um den Prozess notwendig waren, zeigen dem GdP-Vize zufolge deutlich, dass die Politik in Sachen Extremismus-Prävention und Terrorbekämpfung weiter intensiv aktiv bleiben muss, personell und gesetzlich. „Das Blockieren des Demokratieförderungsgesetzes ist ein Fehler“, erklärte Schilff.

„Projekte zur Stärkung der Demokratie sind wichtig und richtig, ohne gesetzliche Grundlage sind sie aber immer nur von befristeter Dauer und können nicht nachhaltig ansetzen“, kritisierte der Gewerkschafter. „Neben der konsequenten Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz müssen die Ursachen der Radikalisierung und des Terrorismus systematisch an ihren Wurzeln bekämpft werden, und das geht am besten über ein Gesetz, das diese Arbeit regelt.“

Das Bekämpfen des Unterhöhlens und Taten gegen das demokratische System sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein auf die Schultern der Polizei abgelegt werden könne, sagte Schilff.

Zudem fordert die GdP erneut eindringlich, dass das Bundesinnenministerium die sogenannte Vorratsdatenspeicherung neu auflege. Diese polizeiliche Möglichkeit sei ein wichtiger Faktor bei der Gefahrenabwehr im Terrorismus, neben weiteren Deliktbereichen wie der Kinderpornografie. Nachdem der Europäische Gerichtshof den Weg für eine entsprechende Rechtsgrundlage frei geräumt hat, müsse man nun dem Auftrag der Innenministerkonferenz folgen, die im Dezember einen entsprechenden Auftrag formuliert hatte.
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