GdP fordert bundesweit einheitliche Besoldung und Polizeizulage
Kopelke: Politik muss Polizei gleich behandeln

Während es bei der Besoldung zu aus Sicht der GdP gravierenden Unterschieden von bis zu 500 Euro monatlich komme, ergäben sich bei der Polizeizulage ebenso deutliche Abweichungen von rund 100 Euro. So werden in Brandenburg, Bremen, Hamburg 127,38 Euro gezahlt, Polizeibeamte im Bund erhalten 228 Euro (Bund).
Die GdP, erklärte Kopelke, erwarte von den politischen Entscheidern in Bund und Ländern, schnell auf einen gemeinsamen, hohen Nenner zu kommen. So werde die Polizeizulage momentan nur in Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Besoldungserhöhungen angepasst.
Auch die Ruhegehaltsfähigkeit beschränke sich lediglich auf Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Im Bund liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Kolleginnen und Kollegen, die sich zum Zeitpunkt der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit bereits im Ruhestand befinden, werden auf Antrag berücksichtigt.
Damit sei die Spirale der Ungerechtigkeiten noch lange nicht am Ende, führte Kopelke aus: „Die Ruhegehaltfähigkeit ist zumeist an eine zweijährige Bezugsdauer gekoppelt. Von besonderer Bedeutung ist das im Fall eines qualifizierten Dienstunfalles. Kolleginnen und Kollegen, die sich noch in der Ausbildung befinden, jedoch schon in riskante Einsätze fahren, gehen komplett leer aus.“
Die Polizeizulage soll die besonderen Ansprüche an Polizeibeamtinnen und -beamten abdecken, darunter das hohe Maß an physischen und psychischen Belastungen sowie die Bereitschaft, im Dienst Leben und Leben zu riskieren. Warum dies so unterschiedlich bewertet werde, erschließe sich nicht, unterstrich der GdP-Chef. Das Risiko, das Polizeibeschäftigte in Deutschland trügen, sei überall gleich hoch und müsse sich in der Besoldung und Zulagen widerspiegeln.
Die GdP, erklärte Kopelke, erwarte von den politischen Entscheidern in Bund und Ländern, schnell auf einen gemeinsamen, hohen Nenner zu kommen. So werde die Polizeizulage momentan nur in Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Besoldungserhöhungen angepasst.
Auch die Ruhegehaltsfähigkeit beschränke sich lediglich auf Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Im Bund liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Kolleginnen und Kollegen, die sich zum Zeitpunkt der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit bereits im Ruhestand befinden, werden auf Antrag berücksichtigt.
Damit sei die Spirale der Ungerechtigkeiten noch lange nicht am Ende, führte Kopelke aus: „Die Ruhegehaltfähigkeit ist zumeist an eine zweijährige Bezugsdauer gekoppelt. Von besonderer Bedeutung ist das im Fall eines qualifizierten Dienstunfalles. Kolleginnen und Kollegen, die sich noch in der Ausbildung befinden, jedoch schon in riskante Einsätze fahren, gehen komplett leer aus.“
Die Polizeizulage soll die besonderen Ansprüche an Polizeibeamtinnen und -beamten abdecken, darunter das hohe Maß an physischen und psychischen Belastungen sowie die Bereitschaft, im Dienst Leben und Leben zu riskieren. Warum dies so unterschiedlich bewertet werde, erschließe sich nicht, unterstrich der GdP-Chef. Das Risiko, das Polizeibeschäftigte in Deutschland trügen, sei überall gleich hoch und müsse sich in der Besoldung und Zulagen widerspiegeln.