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GdP-Delegiertentag verabschiedet Resolution gegen „AnKER“-Zentren

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, verabschiedete heute im Rahmen ihres 6. Ordentlichen Delegiertentages eine Resolution gegen die Schaffung sogenannter „AnKER“-Zentren. Die rund 250 Delegierten und Gäste bekräftigten damit die Position des Vorstandes, der in den vorangegangenen Wochen sowohl den Bundesinnenminister als auch die Abgeordneten des Bundestagsinnenausschusses der Fraktionen von CDU/CSU, der SPD, der […]

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, verabschiedete heute im Rahmen ihres 6. Ordentlichen Delegiertentages eine Resolution gegen die Schaffung sogenannter „AnKER“-Zentren.

Die rund 250 Delegierten und Gäste bekräftigten damit die Position des Vorstandes, der in den vorangegangenen Wochen sowohl den Bundesinnenminister als auch die Abgeordneten des Bundestagsinnenausschusses der Fraktionen von CDU/CSU, der SPD, der FDP, der Linken und von B90/Die Grünen mit der Kritik der Gewerkschaft schriftlich konfrontiert hatten.

Die Resolution im Wortlaut:

„AnKER-Zentren? Nicht mit uns!“

Schon im Herbst 2018 soll das erste sogenannte „AnKER“-Zentrum in Betrieb gehen. In den zentralen Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, Verteilung auf die Kommunen oder Rückführung stattfinden und dadurch laut Bundesinnenminister Seehofer die Asylverfahren beschleunigt werden. Laut Aussagen des Bundesinnenministeriums gegenüber der Presse ist beabsichtigt, die Bundespolizei mit der Betreibung zu beauftragen.

Die GdP wendet sich aus grundsätzlichen, verfassungsrechtlichen und sachlichen Erwägungen entschieden gegen die Umsetzung solcher Vorhaben. Im Zuge der Bundestagswahl wurde den WählerInnen, insbesondere von den jetzigen Regierungsparteien, eine Stärkung der Bundespolizei zugunsten der Wahrnehmung ihrer bestehenden Aufgaben versprochen. Das Personal war ausdrücklich für eine Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger (insbesondere an Bahnhöfen und in den Grenzräumen) vorgesehen sowie zur Entlastung der BundespolizistInnen – und nicht zur Übernahme neuer Aufgaben.

Die Bundespolizei muss ihre Kernaufgabe der Grenzpolizei wieder wahrnehmen dürfen, das bedeutet eine Aufhebung der Ministeranordnung nach § 18 (4) AsylG vom 13. September 2015, der nach wie unser vollständiges grenzpolizeiliches Handeln einschränkt. Wir ziehen zudem in Zweifel, inwiefern überhaupt eine Notwendigkeit für die Isolation von Menschen für die Dauer eines Verwaltungsverfahrens besteht.

Vorschlägen, die fundamentale verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen, erteilen wir eine klare Absage!

Wir fordern:

1.) Wirksamer Grenzschutz statt Isolation und Internierung

– Aufhebung der „Ministeranordnung“ vom 13. September 2015

– Keine jahrelange Kasernierung und Isolation von Schutzsuchenden

– Schaffung einer europäischen Grenzschutzlösung

2.) Einhaltung der Versprechen aus Bundestagswahlkampf und dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der Bundespolizei in ihren bestehenden Aufgaben und Zuständigkeiten

3.) Kein Aufweichen und Umgehen bestehender (verfassungs-)rechtlicher Zuständigkei-ten der (Bundes-)Behörden

4.) Einhaltung des in der Verfassung garantierten Rechtsstaatsprinzips


In der Presse:

stern.de: „Abschiebelager in Deutschland? Wie die Bundespolizei gegen ihren Dienstherrn Seehofer rebelliert“

tagesschau.de: „Neuer Zank um Seehofers „Ankerzentren“

SWR aktuell: „Aufsicht in Anker-Zentren: „Mit uns nicht!““

ntv: „“Lager“ für Flüchtlinge – Polizisten stemmen sich gegen Seehofer“

neues deutschland: „Beamte wollen keine Lagerpolizei werden“

taz: „Geplante Ankerzentren für Flüchtlinge – Bundespolizei gegen Seehofers Lager“

RTL aktuell vom 25.4.18

stern.de: „Gewerkschaft der Polizei stellt sich gegen Seehofers geplante Abschiebezentren“

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