Bundestag beschließt Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
Kopelke: Hören Sie doch auf die Fachleute, Herr Minister Lindner
„Wenn die Kenner der Materie sagen, dass Lindners Gesetz wortwörtlich unausgegoren, untauglich, halbherzig und behäbig sei, dann erhärtet sich der Verdacht politisch-ministerieller Sturheit“, sagte Kopelke. „Erst recht, wenn zuvor in der fachlich parlamentarischen Anhörung von meinem GdP-Zoll-Kollegen Frank Buckenhofer eindeutig und dringend strukturelle Änderungen angemahnt worden waren.“ Nun sehe man einer wenig effizienten neu geschaffenen Behördenstruktur mit mehr Bürokratie entgegen.
„Ich jedenfalls vertraue lieber auf die Macherinnen und Macher vor Ort als auf dickfellige Minister. Ich vertraue auf die, die jeden Tag versuchen, dem illegalen Geld zu folgen. Diese Menschen wissen, was es braucht, um das Geldwäscheparadies Deutschland ungemütlich zu machen“, so der GdP-Chef und signalisierte der GdP Zoll sowie den Kolleginnen und Kollegen in den Landeskriminalämtern die volle Unterstützung der Bundesorganisation.
Nun gehe es vor allem darum, den künftigen Beschäftigten der neu einzurichtenden Direktion XI der Generalzolldirektion gewerkschaftliche Hilfestellung zu leisten. Dabei gehe um unter anderem um das Abwehren von Gehaltseinbußen, verlängerter Lebensarbeitszeit und die verdiente Gewährung von Zulagen.
„Ich jedenfalls vertraue lieber auf die Macherinnen und Macher vor Ort als auf dickfellige Minister. Ich vertraue auf die, die jeden Tag versuchen, dem illegalen Geld zu folgen. Diese Menschen wissen, was es braucht, um das Geldwäscheparadies Deutschland ungemütlich zu machen“, so der GdP-Chef und signalisierte der GdP Zoll sowie den Kolleginnen und Kollegen in den Landeskriminalämtern die volle Unterstützung der Bundesorganisation.
Nun gehe es vor allem darum, den künftigen Beschäftigten der neu einzurichtenden Direktion XI der Generalzolldirektion gewerkschaftliche Hilfestellung zu leisten. Dabei gehe um unter anderem um das Abwehren von Gehaltseinbußen, verlängerter Lebensarbeitszeit und die verdiente Gewährung von Zulagen.