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GdP Erfolg: Strittige Abordnungen zum BAMF werden nicht weiter verfolgt

Potsdam: Das BAMF wird zukünftig durch Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums unterstützt. Die zum BAMF abgeordneten Kolleginnen und Kollegen können umgehend wieder ihrer laufbahnadäquaten Betätigung nachgehen. Das BAMF soll zeitnah durch Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums unterstützt werden. Dies soll zu einer erheblichen Reduzierung des Bedarfes an Abordnungen aus der Bundespolizei führen.. Das […]

Potsdam: Das BAMF wird zukünftig durch Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums unterstützt. Die zum BAMF abgeordneten Kolleginnen und Kollegen können umgehend wieder ihrer laufbahnadäquaten Betätigung nachgehen.

Das BAMF soll zeitnah durch Beschäftigte aus dem Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums unterstützt werden. Dies soll zu einer erheblichen Reduzierung des Bedarfes an Abordnungen aus der Bundespolizei führen..

Das teilte die zuständige Referatsleiterin B 1 aus dem BMI am 6. Januar im Zusammenhang mit dort anhängigen Nichteinigungsverfahren an. Die Nichteinigungsverfahren aus dem Bereich der Direktionen Sankt Augustin und Pirna werden somit nicht weiter verfolgt.

Zunächst besteht der Auftrag des BMI zur Erhöhung der Zahl der Abordnungen auf 160 jedoch weiter fort. Entgegen der bisherigen Auffassung sollen auch Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte mit einbezogen werden können, sofern sie dienstlich abkömmlich sind.

Aus Sicht der GdP ist beabsichtigte Verstärkung durch das BMVg zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern aber weiterhin die Beendigung der gesamten Unterstützungen des BAMF.

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