Bekämpfung des Rechtsextremismus muss Verfassungsrang erhalten
Der Brandanschlag von Düsseldorf aber auch die weiteren Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund der letzten Tage haben gezeigt, dass jetzt nicht mehr die Zeit zu reden, sondern zu unnachgiebigem Handeln sei. Es reiche jedoch nicht aus, lediglich die Polizei auf ihre Verantwortung für die Bekämpfung des Rechtsextremismusses hinzuweisen, derer sie sich ohnehin immer bewusst war und der sie auch nachkommt. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus und die Verhinderung des Wiederauflebens nationalsozialistischen Gedankenguts müsse Verfassungsrang erhalten, so Spinrath weiter. Das Grundgesetz sollte entsprechend geändert werden. Jetzt müssten dringend die Ergebnisse jahrelanger politischer Versäumnisse korrigiert werden. |