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GdP-NRW: Minister sendet bei Kennzeichnungspflicht richtiges Signal

Düsseldorf.

Als richtiges Signal wertet die Gewerkschaft der Polizei NRW die Entscheidung von Minister Ralf Jäger, auch zukünftig keine generelle Kennzeichnungspflicht für Polizistinnen und Polizisten in NRW einzuführen. Frank Richter, GdP-Landesvorsitzender: „Unsere Kolleginnen und Kollegen in den Bereitschaftspolizeien laufen ansonsten Gefahr, leicht identifizierbar und damit bis in den Privatbereich verfolgbar zu werden. Die Erfahrung zeigt, das Strafanzeigen oft lediglich als Einschüchterungs- und Verunsicherungsmittel eingesetzt werden ohne tatsächlichen Hintergrund. Es ist erfreulich, dass der Minister unseren Argumenten gefolgt ist.“

In Fällen, in denen tatsächlich Fehlverhalten im Einsatz auftrete, könnten die betroffenen Polizistinnen oder Polizisten durch die Vorgesetzten und mittels der taktischen Zeichen identifiziert werden, so Richter weiter. Im Einzeldienst kann sich Richter z.B. für den Bezirksdienst eine Kennzeichnung unter gewissen Voraussetzungen vorstellen. „Wenn Polizistinnen und Polizisten im Alltagsdienst dem Bürger nicht anonym, sondern mit vollem Namen gegenübertreten und dazu Namensschilder tragen wollen, sollten sie darüber selbst entscheiden könnten.“
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