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Strafgeld bagatellisiert Ladendiebstahl

Hilden.

Skeptisch bewertet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Vorschlag, Ladendiebe mit einem standardisierten Strafgeld zu bestrafen. Der Straftatbestand des Ladendiebstahls dürfe nicht zu einer "quasi" Ordnungswidrigkeit verkommen, so der stellvertretende Bundesvorsitzende der GdP, Konrad Freiberg. "Das bewährte Schuldstrafrecht mit seiner Möglichkeit, Täter individuell und schuldangemessen bestrafen zu können, wird hier angekratzt. Das bei Rot über eine Ampel fahren und im Laden einen Hut stehlen, halte ich für nicht vergleichbar."

Die GdP fordert stattdessen, die Justiz personell und sächlich so auszustatten, daß Täter, die leichte Straftaten begangen haben, schnell abgeurteilt werden können. Dies sei durch das beschleunigte Verfahren ja auch möglich, so Freiberg.

Wer aber die hohen Zahlen der eingestellten Diebstahlverfahren ins Feld führe, der dürfe nicht vergessen, daß eine nicht zu unterschätzende Zahl der verfolgten Diebstähle von Kindern und Jugendlichen begangen werden. "Ladendiebstähle von Kindern werden automatisch eingestellt, und bei jugendlichen Ladendieben ist eine pädagogische Aufarbeitung der Straftat sicherlich angemessener als ein Pauschalbetrag." Der würde dann vom Papa gezahlt, und das war´s.

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