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GdP Brandenburg: Mit symbolischem Akt der Pfändung Geld für unsere Kolleginnen und Kollegen einfordern

Potsdam.

Der Frust in Brandenburgs Polizei sitzt weiter tief. Von 2004 bis 2014 hat die Landesregierung ihren Polizisten die sogenannte Mindestbesoldung nicht gezahlt. Kein Wort der Entschuldigung, keine Übernahme politischer Verantwortung - nichts! Stattdessen ein Gesetzentwurf zur sogenannten „Nachzahlung nach vorn“, was inhaltlich schon kaum möglich ist. Das Angebot aber ist aus Sicht der Kollegen unannehmbar. Schwerpunkt ist, dass man innerhalb der nächsten zwölf Jahre den Fehler in der Vergangenheit korrigieren will. Andreas Schuster Landesvorsitzender der GdP: „Wir wollen mit einem symbolischen Akt der Pfändung der Staatskanzlei am 01.06.2017 um 15.00 Uhr das Geld für unsere Kolleginnen und Kollegen einfordern, das ihnen zusteht."

Niemand in der Brandenburger Polizei glaubt, dass es Verantwortliche bei SPD oder den LINKEN gibt, die Versprechen für die nächsten drei Landesregierungen abgeben kann. Das Vertrauen in die politische Führung ist fast gleich Null. Schuster betonte: "Wir Staatsdiener erwarten von unserer Landesregierung, dass wir für den Dienst, den wir leisten, wenigstens mit dem Mindestlohn bezahlt werden und für die Jahre 2004 bis 2014 entsprechend entschädigt werden. "
Bei einer Summe von weit über 200 Mill. Euro Schulden ist eine Pfändung mehr als berechtigt. Gerichtsvollzieher handeln bei viel kleineren Summen.“
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