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Arbeitsgruppe der Ministerpräsidenten legt nach einer Stunde Ergebnis vor

GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: Vorhaben sind konfus und beschämend

Berlin.

Bereits am Dienstag kommender Woche will der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel verabschieden, eine sogenannte Öffnungsklausel im Bundesbesoldungs- und Beamtenversorgungsgesetz zu erreichen. Die Bundesländer sollen damit in Zukunft die Möglichkeit erhalten, wesentliche Teile der Besoldung und Versorgung nach eigener Kassenlage zu gestalten.

So sollen künftig die Länder in eigener Regie darüber entscheiden, ob sie die Übernahme von Tarifergebnissen im öffentlichen Dienst grundsätzlich, gestaffelt oder zeitlich versetzt auf die Beamten übertragen. Die Zahlung von Sonderzuwendungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld soll ebenfalls in das Ermessen der Länder gelegt werden. Die zu erwartenden Niveau-Unterschiede im Einkommen der Beamten zwischen den Bundesländern untereinander und dem Bund sollen 10 v.h. nicht überschreiten. Das sieht im Kern ein Entwurf der Berliner Landesregierung vor, der am Mittwoch, 30. Oktober 2002, nach nicht mehr als einstündiger Beratung durch die angekündigte Arbeitsgruppe der Ministerpräsidenten im Berliner Rathaus abgesegnet wurde.

Für Konfusion sorgte das Ergebnis der Arbeitsgruppe, bestehend aus der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis, dem Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, Prof. Dr. Georg Milbrandt und dem wegen einer Parlamentssitzung an dem Treffen verhinderten saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit, auf der anschließenden Pressekonferenz. Fragen der Journalisten nach Einzelheiten des Entwurfes und Auswirkungen auf die Gesetzgebung bis hin zur Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens wurden nebulös beantwortet. Keinen Zweifel ließen die Länderchefs an ihrer Auffassung, dass der entsprechende Gesetzentwurf im Bundesrat mehrheitlich verabschiedet und auch den Bundestag unbeschadet passieren werde. Die Ministerpräsidenten wiesen darauf hin, dass bis Anfang der 70er Jahre die Besoldung der Beamten vollkommen in den Händen der Länder lag, diesmal wolle man aufgrund der Haushaltsnotlagen lediglich eine Festschreibung für 90 v.h. des Bundesbesoldungsgesetzes erreichen. Der zehnprozentige Spielraum solle von den Ländern nach eigenem Gutdünken genutzt werden können, eine zeitliche Begrenzung sei nicht vorgesehen, eine verfassungsrechtliche Haushaltsnotlage nicht unbedingt Voraussetzung.

Als konfus und beschämend bezeichnete der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die Pläne der Ministerpräsidenten. Freiberg: „Die Botschaft lautet: Jeder kann mit den Polizeibeamten machen, was er will. Verträge werden geschlossen, aber niemand muss sich daran halten. Gesetze werden erlassen, aber niemand muss sie befolgen. Wenn das das Signal ist, das der Staat in unsere Gesellschaft aussendet, kann sich Deutschland warm anziehen.“ Freiberg kündigte für die kommende Woche eine Krisensitzung des Geschäftsführenden Bundesvorstandes an. Freiberg: „Wenn die Länderchefs, wie sie sagen, mehr Flexibilität in den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Beamten erreichen wollen, werden wir Beamte über mehr Flexibilität in den Arbeitskampfmitteln beraten, derartige Zumutungen abzuwehren.“

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