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Urteil zur Sicherungsverwahrung:

GdP fordert Einrichtung zur Unterbringung von entlassenen Sicherungsverwahrten

Berlin.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung muss sich die Polizei nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Kürze darauf einstellen, eine große Anzahl freigelassener gefährlicher Gewalttäter zu überwachen. GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut: „Um die Bevölkerung vor diesen Tätern zu schützen, wird die Polizei sehr viele Beamtinnen und Beamte einsetzen müssen. Das darf kein Dauerzustand werden."

Witthaut weiter: "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Therapie-Unterbringungseinrichtungen die einzige Alternative sind. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei ohnehin immer hingewiesen und die schnellstmögliche Schaffung dieser Einrichtungen gefordert.“

Weil nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nur noch hochgradig gefährliche Straftäter mit psychischen Störungen in nachträglicher Sicherungsverwahrung verbleiben dürfen, werden gefährliche Straftäter, die diese hohe Schwelle nicht erreichen, freigelassen werden.

Witthaut: „Für uns kam dieses vernichtende Urteil der bisherigen Justizpraxis nicht überraschend. Alle rechtswissenschaftlichen Hinweise auf die Verfassungswidrigkeit der Praxis der Sicherungsverwahrung wurden von den Rechtspolitikern in den Wind geschlagen.“

Für die Polizei, so Witthaut, ergebe sich nun eine neue Sicherheitslage. Witthaut: „Das zeigt deutlich, dass das Aufgabenspektrum der Polizei nicht mit der spitzen Feder von Betriebswirten und Haushaltspolitikern berechnet werden kann. Wir brauchen einfach genügend Personal, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.“

Download: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur heutigen Urteilsverkündung zur "Sicherungsverwahrung"

Download: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur "Sicherungsverwahrung"
 
 
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Foto: Peter Reinäcker - pixelio.de
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