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Sicherungsverwahrung:

GdP-Rheinland-Pfalz: Umgang mit gefährlichen Menschen auf Prüfstand stellen

Mainz.

Die rheinland-pfälzische GdP sieht aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung die Chance, insgesamt den Umgang mit besonders gefährlichen Menschen auf den Prüfstand zu stellen, um die Qualität zu verbessern. Vorsitzender Ernst Scharbach sieht jetzt die Chance, den Umgang mit besonders gefährlichen Menschen, Straftätern bzw. Strafverbüßern, von Grund auf neu zu regeln. Dazu gehöre, so Scharbach, auch das Thema Elektronische Fußfessel und die polizeiliche (gefahrenabwehrende) Überwachung von Haftentlassenen, die als gefährlich eingestuft, aber nicht sicherungsverwahrt werden, insgesamt.

Hier gibt es die Chance, so Scharbachs Vertreter Bernd Becker, die Anzahl von Rückfalltaten zu verringern und den Kolleginnen und Kollegen bessere Grundlagen zur Beurteilung der Gefährlichkeit dieser Menschen an die Hand zu geben.

Nach Auffassung der RP-GdP dürfe in Fällen schwerer Sexualstraftaten, kein Angeklagter oder Verurteilter im Strafverfahren unbegutachtet bleiben. Die Gutachten müssen sich sowohl auf die Schuldfähigkeit als auch auf die Gefährlichkeit beziehen. Damit werde erreicht, dass – vollkommen unabhängig von der Frage, ob eine Sicherungsverwahrung erwogen wird – nach Strafverbüßung konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahreneinschätzung vorhanden seien.
Sehr viel mehr Aufmerksamkeit müsse darüber hinaus der Senkung der Rückfallquote geschenkt werden. In anderen europäischen Ländern, wie z.B. der Schweiz, gelinge es in größerem Maße, die Sexualtäter während der Strafhaft einer Therapie zu unterziehen.

Scharbach: „Es kann doch nicht sein, dass wir mit riesigem Aufwand versuchen, die Folgen zu vermeiden und die Ursachenbekämpfung dabei aus dem Auge verlieren“. Und Becker bringt das verfolgte Ziel in Fällen schwerer Sex-Straftaten auf diese kurze Formel: „Kein Strafverfahren ohne Gutachten; keine Strafhaft ohne Therapie.“

Hintergrund für die Wortmeldung der GdP ist, dass im Strafverfahren oftmals mit einem (prozesstaktischen) Geständnis erreicht werde, dass keine Begutachtung erfolgt. Geständnisse seien bei Sexualstraftätern nicht außergewöhnlich. Damit werde im Verfahren eine zweite oder dritte Traumatisierung der Oper vermieden, was sich oft auch positiv auf das Strafmaß für den Täter auswirke. Damit werde möglicherweise zum Preis eines vordergründigen Erfolgs ein Kreislauf in Gang gesetzt, der verhängnisvoll werden könne: Kein Gutachten - keine erkannte Gefährlichkeit - keine Therapie während der Haft - Haftentlassung - erschwerte Bedingungen für die Beurteilung der Gefährlichkeit und am Ende: Rückfall mit schweren Tatfolgen.

Diese Hypothese müsse näher untersucht werden und müsse zu Rückschlüssen für Gesetzgebung und Praxis führen, mahnt die rheinland-pfälzische GdP. In die Überprüfung müsse beispielsweise auch das Instrument der Führungsaufsicht einbezogen werden, das vielfach als zahnloser Tiger empfunden werde.
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