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Bundespolizeipräsidium regelt Bezügezahlung nach bestandener Laufbahnprüfung

In der Vergangenheit kam es immer wieder zum gleichen Ärgernis. Die Laufbahnabsolventen hatten ihre Prüfung bestanden und ihre Anwärterbesoldung wurde eingestellt. Da das Bundesverwaltungsamt nicht in der Lage war, in so kurzer Zeit die Auszahlung der Besoldung zu organisieren standen unsere jungen Kolleginnen und Kollegen erst einmal ohne einkommen da, was besonders misslich ist, wenn […]

In der Vergangenheit kam es immer wieder zum gleichen Ärgernis. Die Laufbahnabsolventen hatten ihre Prüfung bestanden und ihre Anwärterbesoldung wurde eingestellt. Da das Bundesverwaltungsamt nicht in der Lage war, in so kurzer Zeit die Auszahlung der Besoldung zu organisieren standen unsere jungen Kolleginnen und Kollegen erst einmal ohne einkommen da, was besonders misslich ist, wenn man sich an einem neuen Lebensmittelpunkt einrichten muss. Dies ist ohnehin mit einigen zusätzlichen Kosten verbunden.
Die GdP-Fraktion im BPR hat immer wieder dieses Problem thematisiert und nun hat das Bundespolizeipräsidium eine Lösung entwickelt, die das Problem zumindest abfedert. Die Laufbahnabsolventen werden einen Monat länger ihre Anwärterdienstbezüge erhalten. Diese werden in der Folge mit den Dienstbezügen verrechnet. Somit steht zum Tag des Dienstantritts zumindest ein gewisser Geldbetrag für die notwendigen Ausgaben zur Verfügung.

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