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Forderungen zum Personalhaushalt 2016 für Zivilbeschäftigte ungenügend

Kaum ist das Haushaltsjahr 2015 angelaufen, sind die kommenden Haushaltsjahre zu betrachten und notwendige Forderungen aus den Behörden heraus zu formulieren. Auch das Bundespolizeipräsidium hat gegenüber dem BMI einen durchaus umfangreichen Forderungskatalog für den Personalhaushalt ab 2016 abgegeben. Aber umfangreich ist manchmal eben trotzdem nicht genug! Die Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei hat deshalb […]

2013_AIII_Logo_InternetKaum ist das Haushaltsjahr 2015 angelaufen, sind die kommenden Haushaltsjahre zu betrachten und notwendige Forderungen aus den Behörden heraus zu formulieren. Auch das Bundespolizeipräsidium hat gegenüber dem BMI einen durchaus umfangreichen Forderungskatalog für den Personalhaushalt ab 2016 abgegeben. Aber umfangreich ist manchmal eben trotzdem nicht genug! Die Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei hat deshalb ihre Vorstellungen zur „Attraktivität für alle“ in den Bezirkspersonalrat transportiert, welcher im Rahmen der Anhörung eine Stellungnahme abgegeben hat, um  auch die logistische und administrative Verwaltung zu beleuchten und zu stärken.

Die längst überfällige Forderung nach Planstellenmehrung im mittleren und gehobenen Verwaltungsbeamtenbereich wird durch die GdP ausdrücklich begrüßt. Bei Zuerkennung der 325 geforderten Planstellen könnten Verwaltungsbeamtinnen und –beamten eingestellt werden, um alle derzeit ausgewiesenen Dienstposten auch personell zu besetzen (Schließung der „Schere“). Nichtsdestotrotz sind wir der Auffassung, dass sich – bedingt durch Aufgaben- und Personalaufwuchs im Polizeivollzugsdienst – auch das Aufgabenspektrum im administrativen Bereich erweitert hat. Die geforderten Plantellen würden zwar Entlastung bringen, aber nicht dem tatsächlichen (höheren) Bedarf entsprechen. Ein Mehrbedarf wird auch im höheren Dienst gesehen – das betrifft insbesondere die ärztlichen Dienste, die beispielsweise in Bezug auf psychische Belastungen/Erkrankungen durch Fachkräfte aufzustocken sind. Neben zusätzlichen Planstellen sind weiterhin umfangreiche Hebungen vorzunehmen, da sich die Verwaltungstätigkeiten auch qualitativ verändert haben und der Anteil des gehobenen Dienstes auszubauen ist. So könnten außerdem laufbahnübergreifende Entwicklungsmöglichkeiten zur Mitarbeiterbindung über attraktive Perspektiven im Berufsverlauf angeboten werden. Das gilt gleichermaßen für vorhandene Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes als auch Tarifbeschäftigte, die die Laufbahnvoraussetzungen erfüllen.

So willkommen die Forderungen für den Beamtenbereich waren, so ernüchternd ist für uns allerdings die Forderungslage für Tarifbeschäftigte. Im Gegensatz zu den Planstellenforderungen im Beamtenbereich wurden für den Tarifbereich keinerlei Stellen eingefordert! In Anbetracht der auch hier bestehenden Schere zwischen  den eingerichteten Dienstposten und den Haushaltsstellen sowie Quantität der durch die Beschäftigten erbrachten Leistung ist dies schlichtweg beschämend. Organisationsuntersuchungen wurden allerdings größtenteils ausschließlich für den Polizeivollzugsdienst durchgeführt. Wie auch oben bereits ausgeführt, ist jedoch davon auszugehen, dass mit einer Planstellenmehrung für Beamte eine – die den Vollzug unterstützende – Stellenmehrung für Beschäftigte einhergehenden müsste. Dies könnte durch einen Stufenplan erfolgen.

Deutlichstes Beispiel dürfte die Aus- und Fortbildung sein: der aktuelle Personalbestand der Tarifbeschäftigten ist für eine deutlich geringere Ausbildungszahl (500 im mD) ausgelegt. Um die nunmehr vorgesehene Ausbildungsquantität zu gewährleisten, müsste zumindest der organisatorisch abgebildete Personalbestand (ODP) der Realität entsprechen. Der tatsächliche Auffüllungsgrad beträgt im Mittel allerdings nur 83%. Um die zukünftigen Ausbildungszahlen zu gewährleisten, ist allerdings noch erheblich mehr Personal notwendig.

Auch die Forderungen zur  „Verbesserung“ der Bezahlungsstruktur sind den Beschäftigten gegenüber unverfroren. Ganze 33 Hebungen von der Entgeltgruppe (EG) 3 zur EG 5 hält der Arbeitgeber Bundespolizei für erforderlich… Der Verlust qualifizierten (meist selbst ausgebildeten) Personals als Folge der mangelnden Perspektiven für Tarifbeschäftigte spricht eine andere Sprache, da andere Bedarfsträger des öffentlichen Dienstes mit weitaus interessanteren Arbeitsplatzbeschreibungen einschließlich einer wesentlich höheren Eingruppierung locken. Die Stellenstruktur im Tarifbereich entspricht zudem nicht mehr ansatzweise den Anforderungen an eine moderne Polizei. In der Praxis werden die qualifizierten Tätigkeiten noch dazu „abwertend“ beschrieben, damit die Eingruppierung den niedrigen haushaltsrechtlichen Vorgaben entspricht. Die Anerkennung der geleisteten Arbeit ist somit gleich Null. Es ist an der Zeit, eine Stellenstruktur zu schaffen, die sich an der tatsächlichen Qualität der Aufgaben orientiert und Fachkräfte entsprechend ihrer Ausbildung und Qualifikation bezahlen lässt. Tarifbeschäftigte in leitenden Funktionen mit Führungs- und Personalverantwortung sind beispielsweise im vergleichsweise gehobenen Dienst (ab EG 9) anzusiedeln, Fachkräfte im vergleichsweise mittleren Dienst (ab EG 5). Auch eigens durch die Bundespolizei (sehr gut!) ausgebildetes Personal, ist nach der Ausbildung in Verwaltungs- oder Kammerberufen adäquat mit mindestens der Entgeltgruppe 5 zu vergüten.

Die GdP fordert daher ein Hebungsprogramm mit dem Ziel, die Stellen vergleichbar dem einfachen Dienst auf das absolut notwendige und unabweisbare Maß zu minimieren. Damit einhergehend sind die Entgeltgruppen  vergleichsweise dem mittleren, gehobenen und auch dem höheren Dienst zu verstärken. Die Entgeltordnung ist nicht mehr restriktiv anzuwenden, sondern Möglichkeiten der Höhergruppierung zur Förderung und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten zur Selbstverständlichkeit werden.

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