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Tarifangleichung Ost

Schluss mit der Salami-Taktik

Hilden/Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) will in den nächsten Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes Bund und Länder dazu bewegen, die sofortige Angleichung der Osteinkommen an das Westniveau zu vereinbaren. "Einerseits klagen Politiker zu jedem nur möglichen Anlass über noch vorhandene Mauern in den Köpfen, andererseits sorgt ihre zögerliche und schleppende Bereitschaft zur Angleichung Ost dafür, dass die Tarifmauer Deutschland weiterhin in Ost und West teilt. Dieser parteienübergreifenden Salami-Taktik sind die Polizeibeschäftigten Ost jetzt überdrüssig", sagte Norbert Spinrath, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, auf der GdP-Veranstaltung "Zehn Jahre Deutsche Einheit - Angleichung Ost" am heutigen Mittwoch in Berlin. Zur Zeit erhalten die Polizeibeschäftigten Ost 86,5 Prozent des Einkommensniveaus ihrer Kolleginnen und Kollegen in den alten Ländern.

100 Prozent jetzt! -Schluss mit der Salami-Taktik
Während der Veranstaltung, zu der Otto Schily, Bundesminister des Innern, und Eberhard Diepgen, Regierender Bürgermeister von Berlin geladen waren, überreichte der GdP-Bundesvorstand seinen Gästen symbolisch eine ca. ein Kilo schwere Salami. Mit der Gabe der würzigen Dauerwurst kritisiere die GdP die Verweigerung der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, ihren Beschäftigten in den neuen Ländern "endlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit" zu zahlen, so Spinrath. Appetithäppchen in Form minimaler Anhebungen könne man den Polizistinnen und Polizisten, Arbeitern und Angestellten der Polizei im Osten nicht länger vorsetzen.

Unterschiedliche Bezahlung führt zu grotesken Situationen

60 Prozent des Einkommensniveaus ihrer Kolleginnen und Kollegen aus den alten Ländern erhielten die Polizeibeschäftigten Ost vom 1. Juli 1991 an nach der ersten Tarifrunde. Geduldig ertrugen sie über Jahre hinweg die scheibchenweise Angleichung ihrer Einkommen bis auf aktuell 86,5 Prozent des Westniveaus. Dieser Bemessungsatz gilt vereinbarungsgemäß bis zum 31. Dezember 1999. Mit vielen öffentlichen Aktionen hatte die GdP in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die unterschiedliche Bezahlung zu oftmals grotesken Situationen führe: "Da stehen bei einem Großeinsatz Polizistinnen und Polizisten Schulter an Schulter. Gemeinsam ertragen sie die Beschimpfungen von Demonstranten und Gegenaktivisten, trotzen gewalttätigen Angriffen, schlechten Wetter- und Arbeitsbedingungen und bringen den Einsatz sicher zu Ende. Beim Blick auf den Lohnzettel fragen sich die Kolleginnen und Kollegen aus dem Osten, was in der gemeinsamen und professionellen Arbeit den finanziellen Unterschied ausgemacht hat, sagte der GdP-Vorsitzende.

85 Mark-Schein symbolisierte "Da fehlt noch was!"

Mit der Kampagne "Da fehlt noch was!" und einem überdimensionalen 85-Mark-Schein sorgte die GdP zu Beginn der letztjährigen Tarifrunde des öffentlichen Dienstes für Aufsehen. Der Frust über die geringe Anhebung von 85 Prozent auf 86,5 Prozent im vergangenen Jahr und insbesondere über die lange Laufzeit bis zum 31.12.1999 war so groß, dass sich die Vorsitzenden der fünf neuen Länder und ihre Tarifvertreter regelmäßig in Wallwitz (Sachsen-Anhalt) trafen, um die Tarifrunde 2000 zur Angleichung an das Westniveau vor-zubereiten. Daraus sind zum einen Ideen für Aktionen zur Unterstützung der Tarifforderung geworden und mehr und mehr kristallisierte sich auch heraus, dass die Beschäftigten in den fünf neuen Ländern, des BGS-Ost, Teilen des BKA und Berlins sich nicht mit weiteren kleinen Angleichungsschritten zufrieden geben wollen, die ihnen keine Perspektive bieten, sondern mit einer Forderung nach "100 Prozent jetzt" deutlich machen wollen, dass zehn Jahre nach der Deutschen Einheit die Zeit reif ist für eine gleiche Bezahlung in Ost und West. Mit der neuen Aktion "Schluss mit der Salami-Taktik - 100 Prozent jetzt" demonstriert die GdP nachhaltig, dass es ihr in der Tarifrunde 2000 um die "ganze" Wurst geht.

Arbeitgeberseite verlässt Tradition der Bruttolohnanpassung

Im Vorfeld der Tarifverhandlungen erfolgen bereits die ersten Störmanöver aus den Reihen der Arbeitgeber: Entschieden wehre sich die Gewerkschaft der Polizei gegen Äußerungen aus dem Bundesinnenministerium, die Beschäftigten erhielten bereits jetzt teilweise weit über 86,5 Prozent der Nettobezüge des Westniveaus. Mit einer solchen irreführenden Argumentation verlasse die Arbeitgeberseite die Basis tariflich bewährter Tradition der Bruttolohnanpassungen, kritisierte Spinrath. Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes hätten bei ihren Verhandlungen immer die Bruttolöhne und -gehälter zugrundegelegt. "Weder die Steuer-, Familien- noch die gesamte Sozialpolitik haben bislang am Verhandlungstisch eine Rolle gespielt. Die Tarifparteien waren sich bislang einig - und sie sind damit gut gefahren -, in Tarifverhandlungen nachträglich Veränderungen in anderen Politikbereichen weder zu verwässern, noch sie nachzubessern oder wieder einzukassieren. Tarifpolitik im öffentlichen Dienst orientiert sich im wesentlichen an den wirtschaftlichen Eckdaten wie Bruttoinlandsprodukt und Preissteigerungsrate", so Spinrath.

Länderregierungen favorisieren Stufenplan

Nicht auf 100 Prozent einlenken wollen zunächst auch die zuständigen Ministerien der neu-en Länder. Der mecklenburgische Innenminister Dr. Gottfried Timm wörtlich: "Der ‚Fahrplan' für die Tarifverhandlungen Ost muss festgelegt werden. Diese Frage darf nicht offen gelassen werden. Ich will einen Stufenplan zur Angleichung Ost und werde mich dafür im Kabinett Mecklenburg-Vorpommerns einsetzen." Er könne sich vorstellen, so Dr. Timm gegenüber der GdP, die Angleichung der Einkommensverhältnisse der Polizeibeschäftigten an die der Westkollegen in sieben Jahren zu schaffen. Eine Tarif-Angleichung per Stufenplan wird nach GdP-Informationen von den Länderregierungen Ost favorisiert.

Zur Geschichte der Angleichung Ost

Die konkreten Schritte der Tarifangleichung sind mit dem Tarifabschluss vom 3. September 1990 eingeleitet worden, mit dem Löhne und Vergütungen auf der Basis des in der DDR geltenden Rechts ab 1. September 1990 um monatlich 200,- DM und die Ausbildungsvergütungen um monatlich 40,- DM erhöht wurden. Bereits mit Wirkung vom 1. Juli 1990 ist ein Sozialzuschlag von 50,- DM je Kind eingeführt worden.Unmittelbar nach der Vereinigung sind dann am 4. Oktober 1990 die Verhandlungen zur schrittweisen Übernahme der allgemeinen Arbeitsbedingungen und des Bezahlungssystems in das Tarifgebiet Ost aufgenommen worden. Entsprechend den getroffenen Vereinbarungen wurden in der Folge die in den alten Ländern im Bereich des öffentlichen Dienstes bei Bund, Ländern und Gemeinden bestehenden Manteltarifverträge für Arbei-ter/Arbeiterinnen und Angestellte übergeleitet:Entsprechendes gilt für den Bereich der Auszubildenden sowie für die Tarifverträge, welche die Manteltarifverträge ergänzend (Monatslohn-, Vergütungstarifverträge, Tarifverträge über Zulagen/Zuschläge, Tarifverträge über Zuwendung/Urlaubsgeld u.a.).Mit der Übernahme der wesentlichen Elemente des Rechts der allgemeinen Arbeitsbedingungen und des Bezahlungsrechts konnte bereits zum 1. Juli 1991 das alte Recht der Rahmen-Kollektivverträge abgelöst werden.Am 1. Januar 1997 ist dann ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung des Tarifrechts realisiert worden, in dem auch die Zusatzversorgung im Bereich der neuen Ländern eingeführt worden ist.Die Entwicklung im Einkommensbereich beruht auf zwei zentralen Vereinbarungen:
1.) Auch in den neuen Ländern gilt ohne Abstriche das jeweils vereinbarte Eingruppierungstarifrecht (West).
2.) Die Grundvergütungen, Ortszuschläge, Monatstabellenlöhne, Sozialzuschläge, Ausbildungsentgelte, Zulagen und Zuschläge werden auf der Basis der jeweils im Tarifgebiet West geltenden Beträge festgelegt. Jede Tariferhöhung im Tarifgebiet West wird damit auch in den neuen Ländern wirksam.
Im Einzelnen sind bisher folgende Angleichungsschritte vereinbart worden:

1. Juli 1991: 60 Prozent
1. Mai 1992: 70 Prozent
1. Dezember 1992: 74 Prozent
1. Juli 1993: 80 Prozent
1. Oktober 1994: 82 Prozent
1. Oktober 1995: 84 Prozent
1. September 1997: 85 Prozent
1. September 1998: 86,5 Prozent
Der Bemessungssatz von 86,5 v.H. wurde festgeschrieben bis zum 31. Dezember 1999.

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