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GdP Bundespolizei: Zoll bekämpft organisierte Kriminalität mit angezogener Handbremse

Hilden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Bereich des Zolls schlägt Alarm: Kontroll- und Ermittlungsbeamte sind insbesondere im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vollkommen überlastet. Hintergrund sind neben einer Zunahme der organisierten Kriminalität in diesem Bereich auch die laut Gewerkschaft ungeeigneten Strukturen innerhalb des Zolls.

In seiner aktuellen Ausgabe berichtet das Magazin DER SPIEGEL über die Überlastungssituation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und stellt außerdem dar, wie sich diese Überlastung durch stetige Hinzuziehung des Zollfahndungsdienstes und der Spezialeinheit Zentrale Unterstützungsgruppe Zoll in die gesamte Zollorganisation ausdehnt.

„Die Analyse des SPIEGEL stimmt exakt mit unseren eigenen Beobachtungen überein“, so Frank Buckenhofer, Vorsitzender der GdP Zoll. „Das Grundproblem ist, dass im Zoll die Aufgaben der reinen Finanzverwaltung und die polizeilichen Aufgaben nicht getrennt sind. Den heutigen Anforderungen ist die Zollstruktur damit nicht mehr gewachsen. Auch am Beispiel der FKS wird dies deutlich: Sie ist Bestandteil der Struktur der Hauptzollämter und die wiederum führen einen bunten Gemischtwarenladen an Aufgabengebieten. Sie sind unter anderem Bundesfinanzamt, Zollamt, steuerlicher Prüfdienst, Grenzaufsicht, Vollstreckung und Strafsachen- und Bußgeldstelle mit staatsanwaltschaftlichen Befugnissen. Wie sollen diese unterschiedlichen Aufgaben durch eine gemeinsame Leitung kompetent geführt werden?“

Laut GdP entsprechen auch die räumliche Unterbringung, polizeilichen Datenzugänge und Arbeitsmittel der Finanzkontrolle Schwarzarbeit regelmäßig nicht den Erfordernissen, die für Ermittlungen im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität Standard sind.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher eine umfassende Neustrukturierung des Zolls, mit einer strikten Trennung von Finanzverwaltungs- und finanzpolizeilichen Aufgaben. Im Bereich der Finanzpolizei ließen sich damit alle Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste des Zolls bündeln und unter ein einheitliches Zollfahndungsdienstgesetz für alle Einheiten des Zolls mit Polizeiaufgaben stellen.
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