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GdP-NRW: Anstieg der Verkehrsunfälle ist deutliches Warnsignal

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht den Anstieg auf 582 000 Verkehrsunfälle in NRW als deutliches Warnsignal, dass Leichtsinn im Straßenverkehr wieder zunimmt. „Fast 600 000 Verkehrsunfälle nur in einem Jahr sind eindeutig zu viel“ sagte GdP-Landesvorsitzender Frank Richter zu der heute veröffentlichten Verkehrsunfallbilanz 2010. Es sei zwar erfreulich, dass die Zahl der Verkehrstoten im vergangenen Jahr auf 550 gesunken ist, aber das sind immer noch 550 Getötete zu viel“, sagte Richter. „Den Opfern nutzt es nichts, dass früher noch mehr Menschen im Straßenverkehr zu Tode gekommen sind, sondern sie haben ein Recht, dass wir alles unternehmen, um die Zahl der Verkehrsopfer noch weiter zu reduzieren.“

Sorge bereitet der GdP insbesondere die hohe Zahl der Verkehrsopfer durch überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol. Durch beide Delikte zusammen starben im vergangenen Jahr in NRW fast 300 Menschen. „Die Autofahrer brauchen offenbar das Gefühl, bei überhöhter Geschwindigkeit und bei Alkohol am Steuer von der Polizei erwischt zu werden, um ihr Verhalten zu ändern. Deshalb brauchen wir eine hohe Kontrolldichte im Straßenverkehr“, sagte Richter

Bedenklich sei zudem die starke Zunahme der Unfallfluchten auf 115 000 Fälle. Das ist ein Plus von 4,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Dass sich derjenige, der anderen Schaden zufügt, anschließend in die Büsche schlägt, kann die Gesellschaft nicht widerspruchslos hinnehmen“, sagte Richter. „Deshalb muss geprüft werden, ob Unfallflucht härter bestraft werden soll, zum Beispiel durch einen deutlich längeren Entzug der Fahrerlaubnis.“

Zudem müssten die Ressourcen im Bereich der Unfallfluchtaufklärung ausgebaut werden. „Dass trotz schwieriger Beweislage jede zweite Unfallflucht aufgeklärt werden kann, zeigt, wie kompetent die Polizei bei der Ermittlung der Täter arbeitet. Trotzdem müssen wir neue Methoden entwickeln, um die Aufklärungsquote weiter zu erhöhen.“ Richter sieht dabei im Ressourceneinsatz den entscheidenden Hebel. „Immerhin liegt die Aufklärungsquote bei Fahrerflucht mit Personenschaden bei 70 Prozent. Das sind 20 Prozent mehr als bei Unfallfluchten ohne Personenschaden“, betonte Richter.
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