Statt genetischem Fingerabdruck für alle Männer
GdP: Rückwirkende Erfassung verurteilter Sexualstraftäter zügig vorantreiben
Konrad Freiberg, GdP-Bundesvorsitzender: "Es wäre hilfreicher, wenn die Polizeien der Länder finanziell und personell in die Lage versetzt würden, möglichst schnell die rückwirkende Erfassung bereits einschlägig vorbestrafter Täter vorzunehmen. Seit 1997 erlaubt der Gesetzgeber die Registrierung von genetischen Informationen rechtskräftig Verurteilter. Bis heute sind längst nicht alle rechtlich zulässigen Erfassungen vorgenommen worden. Da Sexualstraftäter nicht selten rückfällig werden, würde ein Abgleich mit bereits bestehenden Daten die Strafverfolgung erleichtern und zukünftige Straftaten verhindern helfen." |